Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV begrüßt Änderungsvorschlag der FDP zur gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung

(Berlin) - In der Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses am 24. April 2002 beantragte die FDP-Fraktion die Rücknahme des kürzlich beschlossenen § 370a AO zur gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung.

Die FDP griff damit einen Änderungsvorschlag des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. vom März 2002 auf. Darin hatte der Verband auf die sich mit der Ausgestaltung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung als Verbrechenstatbestand ergebenden immensen Probleme hingewiesen: Wegen des unklaren Gesetzeswortlautes könne schon die private Mitbenutzung eines häuslichen Arbeitszimmers oder die mehrmalige nicht ordnungsgemäße Erklärung kleinster Zinsbeträge als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet werden.

Präsident Pinne hatte deshalb gefordert, das Gesetz klarer zu formulieren und die gewerbs- und bandenmäßige Steuerhinterziehung nicht als Verbrechen, sondern als besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) zu normieren. Die FDP hat sich diesen Standpunkt zu eigen gemacht und darauf verwiesen, dass durch eine solche Umgestaltung des Gesetzes auch die Möglichkeit der Selbstanzeige (§ 371 AO) erhalten bliebe. Dies sei insbesondere aus fiskalischen Gründen erforderlich. Zudem laufe der steuerliche Berater dann nicht Gefahr, sich durch die Annahme von Honorar für seine Beratungsleistungen der Geldwäsche strafbar zu machen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

NEWS TEILEN: