Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV befürchtet unangemessene Kriminalisierung vieler Steuerbürger

(Berlin) - „Die durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz eingefügte neue Regelung des § 370a AO mit einer Verschärfung zur gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Steuerhinterziehung ist unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit bedenklich“, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), am 21. März 2002.

Nunmehr wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Viele Juristen halten diese Formulierung für unklar. Sie lässt befürchten, dass eine Vielzahl von Steuerpflichtigen kriminalisiert wird. In seiner Stellungnahme vom 18. März 2002 (S 7 unter www.dstv.de) an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat der Verband auf die schwerwiegenden Konsequenzen hingewiesen: Zukünftig kann in solchen Fällen die mit Strafbefreiung verbundene Möglichkeit der Selbstanzeige nach § 371 AO nicht mehr in Anspruch genommen werden. Dadurch werden weniger Bürger in die Legalität zurückkehren können, dem Staat gehen immense Einnahmen verloren.

Durch die Einstufung der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung als Verbrechen ist sie automatisch auch taugliche Vortat für den Straftatbestand der Geldwäsche. Das heißt, jeder, der gutgläubig einen aus einer gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung herrührenden Vermögensbestandteil annimmt, macht sich der Geldwäsche schuldig.

Der Verband regt deshalb an, die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung nur als besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung auszugestalten und hat einen entsprechenden Formulierungsvorschlag unterbreitet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

NEWS TEILEN: