Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV beantragt die vorläufige Festsetzung von Steuern auf Spekulationsgewinne

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) beantragt, Steuern auf Spekulationsgewinne bei Wertpapieren, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Veräußerung, sowie bei Grundstücken, die nach einer zweijährigen Behaltefrist und in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 4. März 1999 veräußert wurden, bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nur noch vorläufig festzusetzen (§ 165 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AO). Das Bundesverfassungsgericht war im Juli 2002 vom Bundesfinanzhof (Az.: IX R 62/99) und vom Finanzgericht Köln (Az.: 13 K 460/01) zur Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 23 Absatz 1 EStG angerufen worden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und um eine Vielzahl von Rechtsbehelfsverfahren zu vermeiden, die die Steuerpflichtigen, ihre Berater und die Finanzverwaltung unnötig belasten würden, appelliert der DStV an das BMF, eine allgemeine Regelung zur vorläufigen Festsetzung der Steuern zu erlassen. Neben der vorläufigen Festsetzung der Steuern auf Spekulationsgewinne ist außerdem anzuordnen, dass die Einspruchsverfahren gegen die zu diesen Gewinnen ergangene Bescheide bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte ruhen (§ 363 Abs. 2 Satz 3 AO).

Auf Grund der anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht hat der DStV allen Steuerpflichtigen, die Spekulationsgewinne erzielt haben, geraten, Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einzulegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

NEWS TEILEN: