Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

(Berlin) - Bei der Reform des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik darf sich der Bund nicht aus seiner politischen und finanziellen Verantwortung zurückziehen und die Hauptlast den Städten und Gemeinden überlassen. „Wir brauchen eine Lösung, die zielgenaue Hilfen möglich macht und die Betroffenen nach dem Grundsatz Fördern und Fordern mit einbezieht. Im Klartext heißt dies, die Zumutbarkeitskriterien für die Aufnahme einer Arbeit sind zu verschärfen und das Arbeitslosengeld zu befristen. Es ist aber aus der Sicht der Kommunen völlig inakzeptabel, wenn der Bund glaubt, sich durch eine Befristung der Arbeitslosenhilfe noch weiter aus der Finanzierung der Arbeitslosigkeit zurückziehen zu können“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg am 9. Juli in Berlin.

Im Augenblick gibt es 1,67 Mio. Empfänger der Arbeitslosenhilfe. Von einer Befristung auf ein Jahr wären etwa 60 % der Arbeitslosenhilfeempfänger betroffen.

Wenn durch eine Befristung der Arbeitslosenhilfe der Anreiz zur Arbeitsaufnahme erhöht werden soll, muss sichergestellt werden, dass der Bund nach Ablauf der Frist in Höhe der Sozialhilfe weiterzahlt.

Notwendig ist die Einrichtung von Jobcentern. In diesen Jobcentern soll sowohl der Sozialhilfeempfänger als auch der erwerbsfähige Arbeitslosenhilfeempfänger die notwendige Beratung, ggf. Qualifizierung und dann Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt erfahren. Dem entsprechend muss das Jobcenter nicht nur Mitarbeiter des Sozialamtes und der Arbeitsämter einbinden, sondern sollte eng mit der örtlichen Wirtschaft, wie auch mit sozialen Diensten (z.B. Kinderbetreuung!) und privaten Arbeitsvermittlern zusammenarbeiten.
Erste Projekte in der Praxis dieses bereits in den Niederlanden erfolgreich praktizierten Models zeigen gute Ergebnisse. So hat z. B. Köln ein Jobcenter eingerichtet, in dem neben 100 Mitarbeitern des Sozialamtes auch Berater des Arbeitsamtes beschäftigt sind, so dass eine Fall bezogene Beratung und Förderung stattfinden kann. Dort ist es z. B. gelungen, 1.500 Langzeitarbeitslosen einen Job zu verschaffen. Rund 2.000 Personen haben sich aus der „intensiven Beratung“ verabschiedet, weil sie offenbar nicht hilfebedürftig sind.

Nur durch solche Jobcenter wird es – mit finanzieller Unterstützung des Bundes – möglich sein auch arbeitsbeschaffende Maßnahmen auf dem so genannten 2. Arbeitsmarkt durchzuführen. Gerade in den neuen Bundesländern sind derartige Projekte auch mittelfristig unverzichtbar, denn dort fehlt es an Arbeitsplätzen die auch nicht durch die optimalste Vermittlung geschaffen werden.

Für die Trägerschaft der Jobcenter bietet sich eine gemeinsame Struktur der Bundesanstalt für Arbeit und der Kommunen (Gemeinden, Städte und Kreise) an, an der sich auch die Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie die Wirtschaftsverbände wie die IHK beteiligen sollten. Solche Zweckverbände sollten entsprechend den regionalen Arbeitsmärkten zugeschnitten werden. Ein Zuschnitt nach dem Kreisgebiet bzw. nach der Fläche einer kreisfreien Stadt ist nicht geeignet, da die regionalen Arbeitsmärkte gerade nicht an den politischen Grenzen halt machen. Eine alleinige Trägerschaft z.B. der Kreise würde im übrigen nicht sicherstellen können, dass die anderen Akteure des lokalen Arbeitsmarktes (z.B. die örtliche Wirtschaft ) dauerhaft fest eingebunden werden. Nur eine Mitgliedschaft der Bundesanstalt für Arbeit in den neuen Organisationsformen sichert zudem die notwendige Verbindung zu den überregionalen Arbeitsmärkten und gewährleistet eine dauerhafte finanzielle Mitverantwortung des Bundes an den neuen Jobcenter.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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