DStGB zur Novellierung des Baugesetzbuches: Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume erforderlich / Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen dringend
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert vom Bund einfache und durch die Kommunen handhabbare Regelungen im Baurecht, die den Handlungsspielraum der Städte und Gemeinden erweitern. Angesichts der vorgesehenen und auf EU-Recht beruhenden Neuregelungen zur Umweltprüfung, die künftig für alle von den Kommunen aufgestellten Bebauungs- und Flächennutzungspläne gilt, sieht der Verband jedoch mit Sorge, dass dieser Handlungsspielraum immer stärker eingeschränkt wird.
Eine materielle Verbesserung für den Umweltschutz in Deutschland wird mit einer rein verfahrensmäßig ausgestalteten Pflicht der Kommunen zur Umweltprüfung, die diesen insbesondere die Erstellung eines umfassenden Umweltberichts auferlegt, nicht erzielt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute anlässlich der Anhörung vor dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages in Berlin. Die Städte und Gemeinden berücksichtigen bereits heute in hohem Maße im Rahmen ihrer Bauleitplanung die Umweltbelange, erklärte Landsberg weiter und verweist auf die Vielzahl bereits bestehender Gesetze zum Umweltschutz, wie etwa das Bundesnaturschutzgesetz, die Umweltvorschriften des Baurechts, die FFH- und Vogelschutzrichtlinie oder das bereits in Deutschland geltende Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte.
Der DStGB fordert daher den Bund als maßgeblichen Verhandlungspartner der EU auf, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass bestehende und bewährte kommunale Planungen und Prüfungen nicht unnötig durch zusätzliche kostenintensive Verfahrensvorgaben belastet werden, ohne dass hieraus zugleich eine qualitative Verbesserung abgeleitet werden kann.
Die Notwendigkeit einer Verbesserung kommunaler Handlungsspielräume sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund insbesondere bei der Ansiedlung von Windenergieanlagen. Durch die Geltendmachung angeblicher Schadensersatzansprüche der Anlagenbetreiber von bis zu 1,5 Mio. pro Anlage werden Städte und Gemeinden aufgrund der guten Gewinnaussichten für Windenergieanlagen in zunehmendem Maße gedrängt, entgegen ihrer Planungen Standorte für Windenergieanlagen frei zu geben. Allein in Niedersachsen belaufen sich die angedrohten Schadensersatzforderungen mittlerweile auf rund 850 Mio. .
Hintergrund dieser Entwicklungen ist eine Gesetzeslücke. Nach dem derzeit geltenden Baurecht sind Windkraftanlagen als regenerative Energien bevorzugt zu behandeln. Zugleich wurde den Städten und Gemeinden jedoch die Möglichkeit vom Gesetzgeber eingeräumt, durch Darstellung entsprechender Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan die Ansiedlung von Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete zu beschränken. Wird nun dieser Flächennutzungsplan erfolgreich vor Gericht angefochten, entfällt diese Steuerungsmöglichkeit für die Städte und Gemeinden und die Einzelanträge müssen wieder grundsätzlich genehmigt werden.
Die Beibehaltung eines sachgerechten Interessenausgleichs zwischen kommunaler Planung und einer wünschenswerten Förderung von regenerativen Energien einerseits und wirtschaftlichem Interesse der Windkraftbetreiber andererseits ist jedoch zwingend notwendig, um bestehende und zukünftige Konflikte zwischen den Kommunen und den Anlagenbetreibern möglichst gering zu halten beziehungsweise gänzlich zu vermeiden, erklärte Landsberg.
Der DStGB fordert daher im Rahmen der jetzigen Novellierung des BauGB, den Kommunen eine umfassende und zeitlich längerfristige Zurückstellungsmöglichkeit für den Bereich der Flächennutzungsplanung einzuräumen, die allen Städten und Gemeinden Gelegenheit gibt, zur Steuerung bei der Ansiedlung von Windenergieanlagen ihre Planungen zu verändern bzw. neu aufzustellen.
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