Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB zur BGH-Entscheidung: Mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt senkt die Preise

(Berlin) - Angesichts der gestrigen (11. November 2008) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die Untersagung des Zusammenschlusses E.ON AG mit den Stadtwerken Eschwege durch das Bundeskartellamt rechtmäßig ist, gab das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, gestern (11. November 2008) folgendes Statement ab:

„Das ist gut für den Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Mehr Wettbewerb führt zu geringeren Preisen. Davon profitieren nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch die Kommunen, die einen hohen Energiebedarf haben. Allein die Energieversorgung kommunaler Liegenschaften verursacht jährlich Kosten in Höhe von ca. 2,5 Mrd. Euro“.

Der Kartellsenat des BGH stellt in seinem Urteil fest, dass für den Erstabsatz von in Deutschland erzeugtem oder nach Deutschland importiertem Strom noch kein freier Wettbewerb herrsche. Vielmehr sieht der BGH ein marktbeherrschendes Oligopol von Eon und RWE auf der Ebene der Energieerzeugung, das durch eine weitere Beteiligung verschärft werden könne. Dies begründet das Gericht unter anderem mit der geringen Durchleitungskapazität der Kuppelstellen für Strom an den deutschen Grenzen. Deswegen könnten ausländische Stromanbieter auf dem inländischen Markt nur einen geringen Wettbewerbsdruck entfalten. Das verschaffe den großen deutschen Stromerzeugern eine starke Marktstellung. Zwischen den beiden Marktführern E.ON und RWE besteht kein nennenswerter Wettbewerb. Auch die übrigen stromerzeugenden Unternehmen, darunter Vattenfall und EnBW, sind nach Auffassung des Gerichts nicht dazu in der Lage, einen hinreichenden Wettbewerbsdruck gegen die Marktführer aufzubauen.

„Die Begrenzung der Marktstellung einzelner Konzerne durch den BGH schafft die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb im Bereich der Energieerzeugung. Hierzu kann auch die kommunale Energiewirtschaft einen wichtigen Beitrag liefern. Wir sehen in der Entscheidung ein gutes Zeichen für kommunale Energiewirtschaft und die Verbraucher“, kommentierte Landsberg die Entscheidung des BGH.

Im Ergebnis untersagte der BGH der E.ON AG eine 33 Prozent-Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege. Er bestätigte damit eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts aus dem September 2003.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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