DStGB zum Kita Streik / Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat die Streiks als überflüssiges Muskelspiel zu Lasten von Eltern und Kindern bezeichnet
(Berlin) - "Wir wissen, welche gesellschaftlich wichtige Aufgabe die Erzieherinnen und Erzieher leisten. Den Weg in die Bildungsrepublik werden wir nur finden, wenn wir gerade die frühkindliche Erziehung weiter ausbauen und die Qualifikation der Angestellten verbessern. Gleichzeitig muss aber auch der enge finanzielle Spielraum der Kommunen bedacht werden", sagte heute (25. Mai 2009) der Präsident des DStGB, der Bautzener Oberbürgermeister Christian Schramm in Berlin.
Die Kommunen sollen mit Milliarden Beträgen den Ausbau der Kleinkinderbetreuung von zur Zeit 364.000 Plätzen auf 750.000 ab dem Jahr 2013 vorantreiben. Gleichzeitig wird erwartet, dass auch noch die Elternbeiträge in Höhe von rund 2 Milliarden Euro entfallen sollen. Dies ist gleichzeitig nicht leistbar. Hier hätten wir uns Unterstützung von den Gewerkschaften erwartet.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände haben ein konkretes Angebot auf den Tisch gelegt, dass den engen finanziellen Spielräumen der Kommunen entspricht. Sie haben eine Eingruppierung der Erzieherinnen mit einer Entgeltsteigerung von bis zu 220 Euro monatlich angeboten. Die Forderungen der Gewerkschaften (Entgeltssteigerungen von 300 bis 900 Euro) sind angesichts der jüngsten Steuerschätzung und der Milliardenbeträge, die die Kommunen in den Ausbau der Kleinkinderbetreuung stecken müssen, nicht realisierbar. Die Gewerkschaften bleiben die Antwort auf die Frage schuldig, wie die Kommunen die Forderungen finanzieren sollen.
Der TVöD sieht bereits für Berufsanfängerinnen und -anfänger als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter ein Einstiegsgehalt von derzeit 2.130 Euro bzw. 1.922 Euro monatlich vor. Dieses Entgelt steigt nach Erfahrungsstufen auf derzeit knapp 2.500 Euro. Hinzu kommen ein 13. Monatsgehalt, das Leistungsentgelt nach dem TVöD und eine attraktive betriebliche Altersversorgung. Die Kommunen bezahlen damit ihre Mitarbeiter vielfach besser als zum Beispiel andere Träger, die die Mehrzahl der Einrichtungen haben. Es ist schon bemerkenswert, dass die Gewerkschaften bei den Trägern mit Streiks beginnen, die nur 35 Prozent der Kindertageseinrichtungen betreiben.
Mit Blick auf die Forderung nach einem Gesundheitstarifvertrag weist der DStGB darauf hin, dass zahlreiche gesetzliche Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften den Gesundheitsschutz bereits regeln, z.B. das Arbeitsschutzgesetz oder Unfallverhütungsvorschriften, die bauliche Anforderungen an die Kindertagesstätten festlegen und die auch das Thema Lärm beinhalten. Die Kommunen nehmen das Thema Gesundheitsschutz in ihren kommunalen Einrichtungen nicht zuletzt in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung sehr ernst. Vor Ort gibt es bereits viele Absprachen, z.B. Bewegungsprogramme für die Erzieherinnen, höher verstellbares Mobiliar, Maßnahmen des Lärmschutzes.
Der DStGB fordert ein Ende der überflüssigen und nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Kiel sogar rechtwidrigen Streiks in Kindertagesstätten und anderen sozialen Einrichtungen. Statt einseitig Kinder und Eltern zu belasten, sollten die Gewerkschaften in der nächsten Verhandlungsrunde am 27. Mai 2009 am konstruktiv mit den kommunalen Arbeitgebern eine Lösung suchen.
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