Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB unterstützt Absicht des Bundesarbeitsministeriums zur Förderung von Arbeitslosen

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt die Absicht des Bundesarbeitsministeriums, Erwerbslose durch die Arbeitsämter gezielter zu fördern aber auch stärker zu kontrollieren und Arbeitsverweigerungen zu sanktionieren. „Eine wichtige Voraussetzung für erfolgsversprechende Integrationsbemühungen ist des Zusammenspiel von Fördern und Fordern“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin. Die Arbeitsaufnahme ist besser zu erreichen, wenn seitens der Arbeitsverwaltung ein zielgenaues Eingliederungsinstrumentarium eingesetzt wird, aber auch der Leistungsempfänger alles in seiner Kraft stehende tun muss, wieder Arbeit aufzunehmen.

Landsberg verwies auf Erfahrungen der Städte, Kreise und Gemeinden im Rahmen der Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz. Auch hier wird den Hilfesuchenden von Anfang an klar gemacht, dass bei Verweigerung der angebotenen Hilfe die Leistung gekürzt werde. In diesem Zusammenhang verwies er weiter auf die guten Erfahrungen der Kooperation von Arbeitsämtern und Kommunen in gemeinsamen Arbeitsmarktagenturen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Plans des Bundesarbeitsministeriums ist nach Auffassung von Landsberg jedoch eine entsprechende personelle Ausstattung der Vermittlungsstellen. Darüber hinaus forderte Landsberg, die Mittel für berufliche Qualifizierung zielgenauer und auf die Bedürfnisse des regionalen Arbeitsmarktes abgestimmter einzusetzen.

Bei der gesetzgeberischen Umsetzung erwartet Landsberg von der Bundesregierung, gesetzlich klarzustellen, dass bei Leistungskürzungen kein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfeleistungen bestehe. Ansonsten gäbe es lediglich Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Kommunen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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