Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB lehnt neuen Entwurf der Gewerbeabfallverordnung ab: Keine Privatisierung durch die Hintertür

(Berlin) - Auf wenig Verständnis beim DStGB stößt die Entscheidung der SPD-Bundestagsfraktion, die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nicht voranzutreiben. „Die Situation in der Entsorgungswirtschaft ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Planungsunsicherheit für die Städte und Gemeinden, die letztendlich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht“, erklärte der Vorsitzende des Umweltausschusses des DStGB, Bürgermeister Lothar Heinicke, Ebersbach/Sa., heute in Ingelheim. Die Kommunen würden für zunehmend steigende Abfallgebühren verantwortlich gemacht, ohne dass sie die entsprechenden Rahmenbedingungen gesetzt hätten oder diese beeinflussen könnten. Unaufhörlich steigende Gebühren ließen sich jedoch nicht allein durch eine Verordnung, sondern nur durch eine umfassende Gesetzesänderung, wie sie der SPD-Entwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes versprochen hatte, verbunden mit einer untergesetzlichen Verordnung erreichen.

„Die Bundesregierung nimmt seit Jahren billigend in Kauf, dass die bestehenden Gesetze durch Ausnutzung der bekannten Regelungslücken umgangen werden“, so Heinicke weiter. Nach Ansicht des DStGB lassen sich „Scheinverwertungen“ und der damit verbundene „Mülltourismus“ nur durch eine Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes praxisgerecht, vollzugstauglich und zugleich europarechtskonform umsetzen. Dazu gehöre eine eindeutige Definition der „überlassungspflichtigen Abfälle“ sowie der „Abfälle zur Verwertung und Beseitigung“ verbunden mit einem absoluten Getrennthaltegebot ebenso, wie eine Überwachung der Abfallentsorgung unmittelbar beim Abfallerzeuger.

Den neuen Entwurf einer Gewerbeabfallverordnung lehnt der DStGB hingegen ebenso ab wie den Vorentwurf, da er praxisfremd und nicht vollziehbar ist. Durch eine solche „Privatisierung durch die Hintertür“ werde den bestehenden Problemen bei der kommunalen Abfallentsorgung in keinster Weise Rechnung getragen, erklärte Heinicke. „Die praktische Handhabbarkeit einer Verordnung wird nicht dadurch gewährleistet, dass - nach entsprechender Kritik durch die kommunalen Spitzenverbände - in der Praxis nicht umsetzbare Kontrollvorschriften im neuen Entwurf vollständig gestrichen und zugleich eine Pflicht-Restmülltonne zwar festgeschrieben, für entsprechende Rahmenbedingungen jedoch nicht gesorgt wird“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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