DStGB bedauert Scheitern des EU-Lissabonvertrags / Keine Bürgernähe ohne starke Städte und Gemeinden in Europa
(Berlin) - Die Städte und Gemeinden reagierten mit Enttäuschung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Ratifizierung des EU-Reformvertrages von Lissabon in Deutschland zunächst scheitern zu lassen.
Auf entsprechende Klagen hin hatte das Verfassungsgericht geurteilt, dass die Begleitgesetze zur Ratifizierung nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar und daher nichtig seien. Nun ist der Bundesgesetzgeber gefordert, vor allem die Ausgestaltung der Rechte des Deutschen Bundestages und den Bundesrates verfassungsgemäß auszugestalten.
"Der europäische Reformprozess hat dadurch einen Rückschlag erlitten, auch wenn der Schutz der Rechte des Bundestages und des Bundesrates von hoher Bedeutung sind. Die Städte und Gemeinden setzen große Hoffnungen in die Ratifizierung des EU-Reformvertrages von Lissabon", so Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu der aktuellen Entscheidung aus Karlsruhe.
Im Vertrag von Lissabon waren Forderungen der Städte und Gemeinden an die Europäische Union umgesetzt, die der DStGB seit langer Zeit erhoben hatte, um die Städte und Gemeinden in Europa zu stärken, nämlich:
1. Die ausdrückliche Achtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung durch die EU.
2. Die Einbeziehung der Kommunen in die europäische Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle.
3. Den Ausbau der Konsultationsrechte der kommunalen Spitzenverbände in der EU.
4. Die Verschaffung eines Klagerechtes für den Ausschuss der Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof bei Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsverstößen.
5. Die Einführung von Folgenabschätzungsverfahren und vertragliche Absicherung der Konsultation der kommunalen Spitzenverbände.
"Dieser Rückschlag aus Karlsruhe darf aber nicht entmutigen!", so Landsberg weiter. Die Reform Europas muss weiter entschlossen vorangetrieben werden, es muss zu einer entscheidenden Stärkung und Ausweitung der Rechte der Städte und Gemeinden kommen. Nur so kann mehr Bürgernähe in Europa erreicht werden.
Auch nach dem vorläufigen Scheitern der Ratifizierung des Lissabonvertrages in Deutschland fordert der DStGB nun, dass eine erweiterte Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle durchgeführt und hierbei die kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden.
Städte und Gemeinden sind durch die politischen und gesetzgeberischen Entscheidungen der EU in großem Umfang betroffen. Es kann nicht angehen, dass dabei das in Deutschland verfassungsrechtlich garantierte Recht der kommunalen Selbstverwaltung missachtet wird. Wir fordern die Institutionen der Europäischen Union auf, umfassend dieses Selbstverwaltungsrecht zu achten. Bund und Länder sind dazu verpflichtet, bei ihren europapolitischen Entscheidungen die Interessen der Städte und Gemeinden zu wahren und zu schützen. Die deutsche kommunale Vertretung im Ausschuss der Regionen der EU muss deutlich ausgeweitet werden, nur drei der 24 deutschen Sitze dort werden von Kommunalpolitikern besetzt.
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