DSLV startet Branchenerhebung unter seinen Mitgliedern
(Bonn) - Sowohl für die Unternehmensplanung als auch für die Verbandsarbeit sind empirisch gesicherte Daten erforderlich und aufschlussreich. Die amtliche Verkehrsstatistik bleibt im Hinblick auf die Speditions- und Logistikbranche oft lückenhaft. Aus diesem Grund startet der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) die Erhebung seiner Branchenstatistik "Zahlen - Daten - Fakten aus Spedition und Logistik 2015".
Seit 1962 führt der Verband diese bundesweit einmalige Branchenerhebung alle fünf Jahre unter seinen Mitgliedsbetrieben durch. Neben der klassischen Papierform bietet der DSLV den Fragebogen auch in einer Online-Version an. Bis Ende August 2014 soll die Befragung abgeschlossen sein. Die Veröffentlichung der Ergebnisse in Form der Broschüre "Zahlen - Daten - Fakten aus Spedition und Logistik 2015" hat der Verband für Anfang 2015 vorgesehen.
Der Nutzen der DSLV-Statistik besteht vor allem darin, dass sie strukturelle Veränderungen und Entwicklungstendenzen der Branche sichtbar macht. Die Unternehmen erhalten Vergleichszahlen, und die gewerbepolitische Arbeit des DSLV und seiner Landesverbände wird durch statistische Daten unterstützt. Darüber hinaus gewinnt die Öffentlichkeitsarbeit der Speditions- und Logistikbranche mithilfe der Branchenzahlen gegenüber der verladenden Wirtschaft, Politik und Wissenschaft sowie Ministerien, Behörden und Verbänden an Aussagekraft.
Insbesondere zur Unterstützung der PR-Arbeit seiner Landesverbände und Mitgliedsbetriebe wird der DSLV die Branchenstatistik zusätzlich im praktischen Westentaschenformat anbieten. Weitere Informationen zur Gewerbeerhebung und zum Online-Fragebogen finden die DSLV-Mitglieder unter www.dslv.org. Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligen, erhalten ein Gratisexemplar der Branchenstatistik.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV)
Ingo Hodea, Leiter, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Weberstr. 77, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 91440-0, Fax: (0228) 9144-99