DSLV sieht unkalkulierbares Haftungsrisiko
(Bonn) - Das Tarifautonomiestärkungsgesetz, dem der Deutsche Bundesrat heute zugestimmt hat, beschädigt nicht nur die Tarifautonomie, sondern lässt Speditionen und Logistiker in eine Haftungsfalle laufen. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und sein Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Deutschland (ASL) kritisieren vor allem die Verschärfung der Generalunternehmerhaftung für Auftraggeber, die ein inakzeptables Risiko beim Abschluss von Werk- und Dienstverträgen birgt. Auch ohne eigenes Verschulden müssen Auftraggeber in Zukunft für das Fehlverhalten ihrer Auftragnehmer geradestehen.
"Kern der Kritik ist nicht der ab 1. Januar 2015 geltende Mindestlohn, denn Spedition und Logistik sind keine Niedriglohnbranche", unterstreicht DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. "Kritisch ist vielmehr die entstehende Generalhaftung für Speditionen, die Dritte beauftragen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein gewissenhafter Auftraggeber die Verantwortung dafür übernehmen muss, dass in der gesamten Nachunternehmerkette - also von allen Auftragnehmern auf allen Auftragsebenen - der Mindestlohn gezahlt wird. Diese Haftungsfalle ist ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko", so Huster.
Gemeinsam haben sich DSLV und ASL vehement für die Beibehaltung der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltenen Exkulpationsmöglichkeit für Auftraggeber eingesetzt. Dem sind der Deutsche Bundestag am 3. Juli 2014 und der Deutsche Bundesrat in seiner heutigen Entscheidung leider nicht gefolgt.
Der Abschluss von Werk- und Dienstverträgen wird durch das unverhältnismäßige Haftungsrisiko zunehmend unattraktiv. Damit wird eine bewährte Vertragsform, die Grundlage einer arbeitsteiligen Wirtschaft ist, unnötig in Frage gestellt. Die jetzige Form der Regelung schränkt die Flexibilität der Unternehmen ein und trägt zur Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und dessen internationaler Wettbewerbsfähigkeit bei.
Das neue Mindestlohngesetz führt nach Auffassung des DSLV auch zu einer Verdrängung der Tarifverträge. Das Einsetzen einer Mindestlohnkommission hat mit Tarifautonomie nicht mehr viel gemein. Die bewährte Verhandlungspraxis, deren Ergebnisse auf dem Konsens der Tarifpartner beruhen, soll nun durch eine staatlich eingesetzte Kommission ersetzt werden, in der alternierende Mehrheiten den Ausschlag geben. Damit wird die Tarifautonomie in Deutschland unnötigerweise in Gefahr gebracht.
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