DSLV Fachausschuss Straßengüterverkehr äußert sich zu Mindestlohn und Feinstaubproblematik / Warentransporte nicht behindern
(Berlin) - In seiner Sitzung vom 30. März 2017 in Hamburg hat der Fachausschuss Straßengüterverkehr des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes DSLV aktuelle politische Themen diskutiert und Forderungen aufgestellt.
Die im Rahmen der europäischen Mindestlohnvorschriften geforderten Meldeverpflichtungen und Verwaltungsvorschriften behindern in zunehmendem Maße den freien Warenverkehr in Europa. Auf seiner Sitzung des Fachausschusses (FA) Straßengüterverkehr des DSLV am 30. März 2017 in Hamburg stellten die Mitglieder noch einmal klar heraus, dass das derzeitige EU-Entsenderecht nicht auf mobile Tätigkeiten im Transportsektor anwendbar sei.
"Gefordert sei eine europäische Lösung in Form einer sektorspezifischen Ausgestaltung des Entsenderechts für den Fahrpersonaleinsatz mit ausschließlichem Bezug auf den nationalen Transport", so der Vorsitzende, Daniel Hensel. Er unterstrich dabei, dass "Mindestlöhne nicht für grenzüberschreitende und Transitverkehre zur Anwendung kommen dürften, sondern nur für innerstaatliche Transporte".
Vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote von Dieselfahrzeugen im Rahmen der Feinstaubproblematik in urbanen Ballungsräumen forderte der FA die Industrie auf, dem Gewerbe zeitnah alternative Antriebsformen zur Verfügung zu stellen. Die Einführung einer blauen Plakette durch die Politik sollte aber stets mit den Investitionszyklen des Fuhrparks und entsprechenden Ausnahme- und Übergangsregelungen für den innerstädtischen Lieferverkehr gekoppelt werden. "Die Speditions- und Logistikbranche werde durch weitere Prozessoptimierungen sowie durch den verstärkten Einsatz von Fahrzeuginnovationen aktiv zur Reduzierung städtischer Luftschadstoffemissionen beitragen", so Hensel.
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