Pressemitteilung | k.A.

DSLV begrüßt einheitliche Sätze auf Autobahnen und Bundesstraßen

(Bonn) - Mit der Bekanntgabe der für Anfang des Jahres 2015 vorgesehenen Lkw-Mautsätze steigt die Planungssicherheit für die Logistik. So die erste Stellungnahme des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV), nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 2. Juli 2014 einen Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgelegt hat.

Der DSLV begrüßt, dass der Gesetzentwurf einheitliche Sätze für mautpflichtige Bundesstraßen und Autobahnen vorsieht. "Damit ist der Bundesverkehrsminister einer unserer wesentlichen Forderungen nachgekommen", so DSLV-Präsident Mathias Krage. Die Ermittlung der jeweiligen Mautanteile auf verschiedenen Destinationen wäre insbesondere für Sammelladungen aufwändig und am Markt kaum vermittelbar. Mit der jetzt gefundenen Lösung sind zunächst auch die Nachteile für Logistikstandorte in der Fläche beseitigt. Der Speditionsverband begrüßt, dass sich das BMVI mit Zustimmung der EU-Kommission von der umstrittenen Methodik des im Frühjahr 2014 veröffentlichten Wegekostengutachtens mit differenzierten Sätzen lösen konnte.

Zufrieden zeigt sich der Verband auch mit der Einführung einer eigenen Mautklasse für Lkw der umweltfreundlichen Euro-VI-Emissionsnorm. "Damit tragen die Investitionen der Speditionen in die modernste, aber teurere Motorentechnik nun endlich erste Früchte", so Krage weiter.

Darüber hinaus nimmt der DSLV positiv zur Kenntnis, dass die nach Fahrzeugachsen und Emissionen gestaffelten Mautsätze trotz zusätzlicher Anlastung der externen Kosten der Luftverschmutzung nicht steigen müssen. Zwar werden fast alle Mautsätze verringert, doch bei den am häufigsten eingesetzten Lkw der Euro-V-Emissionsnorm beträgt die Kostenreduktion im Vergleich zu den geltenden Sätzen lediglich 1,9 Prozent pro gefahrenem mautpflichtigen Kilometer.

Und was auf den ersten Blick wie ein Preisnachlass aussieht, dürfte im kommenden Jahr durch die im Rahmen weiterer geplanter Gesetzesakte vorgesehene Ausdehnung der Mautpflicht auf zusätzliche 1.000 Kilometer Bundesstraßen zum 1. Juli 2015 und die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zum 1. Oktober 2015 wieder kompensiert werden. Unter dem Strich werden dann vor allem Speditionen und Transportunternehmen belastet, die vorwiegend in ländlichen Regionen tätig sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) Pressestelle Weberstr. 77, 53113 Bonn Telefon: (0228) 91440-0, Fax: (0228) 9144-99

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