DSGV weist Koch-Weser-Äußerungen zum Regionalprinzip zurück
(Berlin) - Mit Unverständnis hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband das Plädoyer des Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen Caio Koch-Weser zur Auflösung wichtiger Strukturelemente des deutschen Kreditwesens zur Kenntnis genommen.
Es sei ungewöhnlich, so der Präsident des DSGV Dr. Dietrich H. Hoppenstedt, dass sich hier ein Mitglied der Bundesregierung zum Interessenvertreter für eine international bedeutende deutsche Bank mache und dabei in Kompetenzen der Bundesländer eingreife. Die vertretenen Auffassungen entsprächen der erwarteten IWF-Kritik am deutschen Bankenmarkt und seien wesentlich durch die Interessen der in der ´Initiative Finanzstandort Deutschland´ dominierenden privaten Bankkonzerne bestimmt. Diese Position sei nach Einschätzung des DSGV nicht diejenige der Bundesregierung.
Die Forderungen von Koch-Weser nach Überprüfung des Regionalprinzips hätten eine Auflösung der Verbundzusammenarbeit von Sparkassen und Genossenschaftsbanken zur Folge. Wer an einer gesicherten Finanzierung der kleinen und mittleren Unternehmen, an Entwicklung und Versorgung von regionalen Märkten sowie sicheren Beschäftigungen und Steuerzahlungen durch die Kreditwirtschaft interessiert sei, solle nicht leichtfertig eine solche Diskussion beginnen. Dies sei ausschließlich eine theoretische kapitalmarktgetriebene Diskussion, die mit den Realitäten am deutschen Bankenmarkt nichts zu tun habe. Die geäußerten Vorstellungen von der Zukunft der Kreditwirtschaft seien auch nicht im Interesse der 50 Millionen Kunden von Sparkassen und Landesbanken.
Die Sparkassen sind betriebswirtschaftlich effizienter als die privaten Bankkonzerne. Wir stellen die Versorgung für alle Kundengruppen sicher. Sparkassen genießen das höchste Vertrauen im deutschen Bankenmarkt. Warum sollten wir das ändern, nur um die Fehler der privaten Banken auszugleichen? sagte der DSGV-Präsident. Jeder solle seine Hausaufgaben selbst machen, die Bundesregierung habe bisher immer ihre Neutralität beibehalten und es zu Recht immer abgelehnt, die Stärkeren zu Gunsten der Schwächeren zu opfern.
Hoppenstedt wies darauf hin, dass Sparkassen und Landesbanken sowie ihre Träger die Bundesregierung konstruktiv bei der Auseinandersetzung mit der EU um Anstaltslast und Gewährträgerhaftung unterstützt hätten. Dabei sei gemeinsam festgestellt worden, dass die übrigen Strukturelemente wie die öffentliche Rechtsform und das Regionalprinzip sinnvoll und mit dem europäischen Recht vereinbar seien. Für uns ist das die Geschäftsgrundlage für die Verständigungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der Sparkasse-Finanzgruppe sagte Hoppenstedt.
Hintergrund:
Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Caio Koch-Weser hat in der Ausgabe der Börsen-Zeitung vom 30. Oktober dafür plädiert, Fusionen zwischen privaten Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke solle das Regionalprinzip überprüft und bei den öffentlich-rechtlichen Banken auch über alternative Rechtsformen nachgedacht werden.
Das Regionalprinzip besagt, dass sich die Institute im Kreditgeschäft jeweils auf die ihnen vertraute Geschäftsregion konzentrieren. Das Regionalprinzip führt durch Marktnähe zu besserer Kenntnis der eingegangenen Risiken und zu einer nachhaltigen Marktbearbeitung in allen Teilen Deutschlands, weil die Institute strukturschwachen Regionen nicht ausweichen können. Damit wird in allen Teilen Deutschlands ein intensiver Wettbewerb sichergestellt. Das Regionalprinzip ist Grundlage der Verbundzusammenarbeit bei Sparkassen und Genossenschaften, weil es arbeitsteiliges Zusammenwirken ermöglicht. Für Sparkassen ist das Regionalprinzip in Landesgesetzen geregelt. Es ist auch in anderen europäischen Ländern bekannt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. , Berlin (DSGV)
Behrenstr. 31, 10117 Berlin
Telefon: 030/202250, Telefax: 030/20225250
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