DSGV gegen die Einführung von Kontrollmitteilungen im Inland
(Berlin) - Gegen die Einführung von Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge im Inland hat sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) am 22. Januar erneut in Berlin ausgesprochen. Wenn nach der Einigung der EU-Finanzminister in Brüssel künftig Kontrollmitteilungen für EU-Ausländer erstellt werden müssen, resultiert daraus kein Automatismus für Inländer. Dies ist nicht erforderlich für den Finanzplatz Deutschland und würde die deutsche Kreditwirtschaft mit hohen Zusatzkosten belasten, so Dr. Holger Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV.
Die Verabschiedung der EU-Zinsrichtlinie sehe lediglich vor, einen Informationsaustausch über die Grenzen hinweg einzuführen. Sie verpflichte Banken künftig dazu, Informationen über Kapitalerträge von EU-Ausländern an die Finanzbehörden zu melden. Diese sollen die entsprechenden Angaben dann an das jeweilige Heimatland des EU-Bürgers weiterleiten. Da Inhalt und Anwendung dieser Kontrollmitteilungen begrenzt sei, könne der Aufwand für die Kreditinstitute in einem erträglichen Rahmen gehalten werden, so Berndt.
Kapitalerträge deutscher Bürgerinnen und Bürger sollten dagegen - wie geplant - über eine Abgeltungssteuer erfasst werden. Zusätzliche Kontrollmitteilungen sind in diesem Zusammenhang entbehrlich. Kontrollmitteilungen, auch für inländische Bürger, bedeuten einen erheblichen Verwaltungsaufwand, mehr Bürokratie und verursachen bei den Banken und Sparkassen unnötige und unverhältnismäßige Kosten. Zudem wird das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Kreditinstitut erheblich beschädigt.
Die Vorteile der Abgeltungssteuer liegen laut Berndt dagegen auf der Hand: Sie hat größte Chancen, von den Bürgern auch akzeptiert zu werden. Dies führt, verbunden mit einer anonymisierten Form der Steueramnestie, dann zu einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage. Darüber hinaus dient die Abgeltungssteuer der Steuervereinfachung und dem dringend notwendigen Bürokratieabbau.
Durch den in Brüssel gefundenen Kompromiss zur EU-Zinsrichtlinie, der zu Quellensteuern von 15 bis 35 Prozent auf bestimmten ausländischen Kapitalmärkten (Luxemburg, Belgien und Österreich) führe, könne die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland bei Einführung der Abgeltungssteuer zusätzlich gesteigert werden.
Berndt begrüßte die geplanten Änderungen im Gesetzesentwurf zum Steuerpaket der Bundesregierung. Wir erwarten, dass die Pläne zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Rahmen des sich abzeichnenden Konzeptes jetzt so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin
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10117 Berlin
Telefon: 030/202250
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