Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

DRV-Webseminar: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

(Berlin) - Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt regelt ab 2025, dass Websites und digitale Plattformen so gestaltet werden müssen, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind, unabhängig von möglichen individuellen Einschränkungen. Sobald ein Dienstleistungsunternehmen entweder mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von über zwei Millionen Euro erzielt, ist es verpflichtet, seinen digitalen Auftritt barrierefrei zu gestalten.

In unserem neuen Webseminar am 5. September von 14.00 bis 15.00 Uhr beschäftigen wir uns eingehend mit dem Thema:

Die frühzeitige Prüfung und Anpassung digitaler Angebote und Produkte an barrierefreie Standards ist nicht nur ein Schritt zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch ein strategischer Schritt, um die Benutzererfahrung zu verbessern, Kosten zu senken und das Unternehmensimage zu stärken.

Die Inhalte:

- Frühzeitige Anpassung an gesetzliche Anforderungen
- Vermeidung rechtlicher Konsequenzen
- Verbesserung der Nutzererfahrung
- Einsparung von Kosten und Zeit
- Positives Image und Kundenbindung

In Zusammenarbeit mit den Unternehmen crossnative und neusta zeigt das Webseminar auf, welche Schritte notwendig sind, um optimal auf die neue Gesetzeslage vorbereitet zu sein.

Die Referenten sind:
- Marcus Dreyer, crossnative
- Tim Wessel, team neusta

Die Teilnahme an dem Webseminar zur Barrierefreiheit ist für DRV-Mitglieder kostenlos, für alle anderen kostet die Teilnahme 59 Euro.
Zur Anmeldung geht es auf drv-seminare.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV) Kerstin Heinen, Leiterin Presse und Medien Lietzenburger Str. 99, 10707 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

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