DRV warnt vor Änderungen in Artikeln 148 und 168 GMO
(Berlin) - Richtiges Ziel, falscher Weg: Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) warnt ausdrücklich vor den aktuellen Plänen der EU-Kommission zu Änderungen in den Artikeln 148 und 168 gemeinsame Marktorganisation (GMO). DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende: „Die vorliegenden Entwürfe stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die zivilrechtliche Privatautonomie und die Grundsätze des Genossenschaftswesens – Selbstverwaltung und Selbstverantwortung – dar. Sie würden unterm Strich nur Verlierer hervorbringen.“ So würden die Entwürfe zu Lasten der Stabilität und Verhandlungsposition der genossenschaftlich orientierten Unternehmen, Erzeugerorganisationen und Bündler in der Agrar- und Ernährungswirtschaft gehen, deren Eigentümer und Mitglieder Landwirte selbst sind. Genossenschaften würden massiv geschwächt werden. Außerdem würde sich auch die Position der Erzeugerebene durch die Artikel 148 und 168 nicht verbessern. „Höhere Erzeugerpreise werden nicht generiert. Die Brüsseler Pläne sind nichts anderes als ein starres Korsett an gesetzlichen Vorgaben – inklusive hohem Bürokratieaufwand –, das keinerlei positive Wirkung entfaltet“, so der DRV-Hauptgeschäftsführer.
Der Bundesrat müsse daher in seiner Sitzung am 14. Februar den von der EU-Kommission geplanten Änderungen der GMO eine klare Absage erteilen. Migende: „Das Wahlrecht und die Regelungskompetenz müssen aufgrund rechtlicher und spartenbezogener Besonderheiten bei den einzelnen Mitgliedstaaten verbleiben und dürfen nicht zentral durch die Europäische Union geregelt werden.“.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV), Marcus Gernsbeck, Pressesprecher(in), Pariser Platz 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 856214-430
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