DRV und BVEO zum Brüsseler Pestizidpaket: Nahrungsmittelqualität darf nicht gefährdet werden
(Berlin/Bonn) - "Die Verfügbarkeit und Qualität von Nahrungsmitteln darf durch die am 13. Januar vom Europaparlament beschlossenen Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht gefährdet werden. Dazu ist es notwendig, eine sachbezogene Diskussion über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen und die nunmehr beschlossenen Regelungen in Europa einheitlich und mit Augemaß umzusetzen" erklärte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. (DRV) am Rande der Grünen Woche.
Der DRV und die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) kritisieren, dass die Auswirkungen der Abkehr von dem bisher risikobasierten Ansatz bei der Wirkstoffprüfung zuvor nicht wissenschaftlich ermittelt worden sind. Die Raiffeisengenossenschaften und die genossenschaftlich geprägten Vermarktungsorganisationen für Obst und Gemüse befürchten deshalb, dass viele Nahrungsmittel zukünftig aufgrund von fehlenden Pflanzenschutzmitteln nur mit Schwierigkeiten in der bisherigen Qualität in der EU angebaut werden können und daher zunehmend aus Drittstaaten ohne vergleichbare Regelungen eingeführt werden müssen. Produkte aus Drittstaaten sind von diesen neuen Regelungen nicht betroffen.
Die vorgesehene Pflanzenschutzmittel-Zulassung jeweils für mehrere EU-Staaten findet dagegen Zustimmung beim DRV und der BVEO. "Die zonale Zulassung dient dem freien Warenverkehr und trägt dazu bei, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gemeinschaft abzubauen" so Nüssel weiter.
DRV und BVEO begrüßen ebenfalls das Ziel, die Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Allerdings ist hierbei der Wunsch nach einer europaweiten Harmonisierung dem Subsidiaritätsprinzip unterlegen und so werden weiterhin 27 Mitgliedstaaten ihre risikobasierten Reduktionsziele nun selbst festlegen.
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