Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

DRV-Rechtsausschuss: Ökosteuer nicht in den Reisepreis einrechnen

(Berlin) - Mit der Frage, ob die seit 1. Mai 2002 erhobene Ökosteuer auf den Balearen in die Reisepreise der Winterkataloge einzurechnen sei, hat sich der Rechtsausschuss des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) in seiner konstituierenden Sitzung am 29. Mai 2002 in der Berliner Verbandsgeschäftsstelle auseinandergesetzt. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass die Ökosteuer zur Wintersaison nicht in den Reisepreis eingerechnet werden muss. Der Veranstalter ist jedoch verpflichtet, seine Kunden über die zusätzlichen Kosten bei Reisebuchungen auf die Balearen zu informieren. Der DRV hat seinen Mitgliedern gestern in einem Rundschreiben einen entsprechenden Mustertext zur Aufnahme in die Kataloginformationen empfohlen. Da die Rechtmäßigkeit der Steuer zur Zeit noch vom Spanischen Verfassungsgericht überprüft wird, sollten sich Urlauber die Zahlung vor Ort quittieren lassen. Mit Hilfe der Belege könnten Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden, falls das Ecotasa-Gesetz für unzulässig erklärt wird.

DRV-Justitiarin Corinna Kleinert berichtete über den Sachstand im Verfahren Tourcontact gegen Lufthansa, das am 29. April 2002, vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde. Tourcontact unterlag in erster Instanz, hat aber bereits, nach Prüfung der Urteilsbegründung, Berufung eingelegt.

Norbert Munsch (TUI Deutschland GmbH, Hannover) wurde erneut einstimmig zum Ausschussvorsitzenden wiedergewählt. Ebenfalls einstimmig erhielt Norbert Baumann (Deutsches Reisebüro GmbH, Frankfurt am Main) das Vertrauen als stellvertretender Vorsitzender.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstraße 9-10 10117 Berlin Telefon: 030/284060 Telefax: 030/2840633

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