DRV-Rechtsausschuß: Neuregelung der Verjährung - AGB-Gesetz geht im BGB auf
(Berlin) - Mit dem Schuldrechtmodernisierungsgesetz hat sich am 16.05. der Ausschuß Recht des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) unter Leitung von Vizepräsident Norbert Munsch (TUI, Hannover) in Frankfurt am Main beschäftigt: Am 9. Mai hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, bei dessen Inkraft treten auch die Bestimmungen des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf genommen werden sollen. Abweichend vom ersten Entwurf werden die Verjährungsfristen von drei auf zwei Jahre herabgesetzt. Die Ausnahmeregelung in § 651 g Absatz II BGB, wonach Ansprüche von Reisenden bereits nach sechs Monaten verjähren, soll entfallen. Allerdings weist der DRV-Rechtsausschuß darauf hin, daß Veranstalter dann die Möglichkeit haben, solche Ansprüche durch eine entsprechende Regelung in ihren AGB auf ein Jahr zu beschränken.
Zur Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung ist im Juni noch eine Anhörung geplant. Daher erwartet der Rechtsausschuß des DRV, daß diese Bestimmungen erst im Herbst anstatt zum 1. Juli 2001 entfallen. Die Verbandsmitglieder wurden bereits per Rundschreiben auf die künftige Rechtslage vorbereitet. Als wichtig hielt Norbert Munsch fest, daß durch Agenturverträge gebundene Reisemittler Preise nicht in eigener Regie verändern oder Pauschalreisen mit Zugaben verkaufen dürfen, da es sich nicht um ihre, sondern um Veranstalter-Leistungen handle.
Auf Initiative des Rechtsausschusses soll eine Checkliste zum Erstellen firmenspezifischer Reisemittler-AGB ausgearbeitet werden. Damit werden DRV-Mitglieder künftig über relevante Punkte informiert, ohne, daß es eines kartellrechtlich aufwendigen Muster-Konditionen-Verfahrens bedarf.
Pauschalreisenveranstalter im DRV haben die Mitglieder des Rechtsausschusses nachdrücklich auf die Selbstverpflichtung zur Informations-Verordnung hingewiesen: Danach müssen in Reisekatalogen, Prospekten und zum Beispiel Internetauftritten Hinweise zur Gesundheitsprophylaxe explizit aufgeführt werden. Auch hierzu hat der Verband seinen Mitgliedern eine mit dem Bundesjustizministerium abgestimmte Musterformulierung zur Verfügung gestellt.
Angesichts der bevorstehenden Euro-Umstellung informiert der Rechtsausschuß, daß für Winterangebote von Reiseveranstaltern demnächst mit dem Euro als Leitwährung geworben wird. Um Irritationen bei Verbrauchern zu vermeiden, wenn letzte Sommerangebote parallel in Mark offeriert werden, sollten ab August alle Reiseangebote generell mit der Leitwährung Euro dargestellt und im verkaufsfördernden Material Preise in beiden Währungen angegeben werden.
Zum Vorbereiten der zur Änderung vorgesehenen Bestimmungen von § 651 k BGB über Sicherungsscheine ist kommende Woche in einem Berliner Reisebüro ein Ortstermin mit Vertretern von Bundesjustiz- und Bundeswirtschaftsministerium angesetzt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV)
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