DRV-Geschäftsführer Dr. Philipp Spinne: „Die EEG-Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen“
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat heute die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Für den Geschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) Dr. Philipp Spinne greifen die Änderungen allerdings zu kurz:
„Die deutliche Anhebung des Ausschreibungsvolumens sowie die Berücksichtigung der Vorjahresmengen ohne Zuschlag erlaubt es vielen Betreibern, ihre Biogasanlagen auch in Zukunft rentabel zu nutzen. Ebenso gibt der erhöhte Flexibilitätszuschlag mehr Spielraum für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung. Es ist gut, dass diese DRV-Forderungen im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt wurden, denn der Biogasproduktion kommt eine besondere Bedeutung bei der Energiewende zu. Im Gegensatz zur Wind- und Solarenergie, können die Biogasanlagen witterungsunabhängig Energie erzeugen.
Dauerhaft werden diese Anpassungen aber nicht genügen – insbesondere dann nicht mehr, wenn immer mehr Anlagen aus der EEG-Förderung ausscheiden. Es braucht letztendlich ein deutlich höheres Ausschreibungsvolumen. Auch fehlen Anreize für den Absatzmarkt, um den Ausbau von nachhaltigem und emissionsarmem Strom und Wärme zu fördern. Kurzum: Die Novellierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV), Marcus Gernsbeck, Pressesprecher(in), Pariser Platz 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 856214-430