Drohnen-Verordnung: DMFV startet Online-Tool für Kenntnisnachweis
(Bonn) -Wer ab dem 1. Oktober 2017 auch außerhalb von Modellflugplätzen mit seinem Modellflugzeug höher als 100 Meter fliegen möchte, benötigt dafür den sogenannten Kenntnisnachweis. Dieser wird ab sofort über ein einfaches Online-Verfahren beim Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) angeboten. Über die Verbandswebsite unter http://www.dmfv.aero steht das nutzerfreundliche Tool zur Verfügung, mit dem man den Kenntnisnachweis noch am selben Tag erwerben kann.
"Wir freuen uns, dass wir nun eines unserer wichtigsten Versprechen einlösen können. Die Flugmodellsportler bekommen ab sofort die Möglichkeit, in einem einfachen aber hochwertigem Online-Verfahren den Kenntnisnachweis zu erlangen", so DMFV-Präsident Hans Schwägerl. Mit Animationen, Textbausteinen und Erfolgskontrollfragen wird der Nutzer durch das Tool navigiert. Nach vorheriger Registrierung erfolgt die Anmeldung über die Eingabe des Namens und einer aktuellen E-Mail-Adresse. Nachdem die 27 Inhaltseinheiten durchlaufen sind, wird der Kenntnisnachweis erworben. Hierzu muss man noch seine Anschrift und sein Geburtsdatum eingeben. Mit erfolgreicher Durchführung des Bezahlvorgangs erhält der Teilnehmer die Bestätigung an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse.
"Es handelt sich nicht um eine Prüfung. Aber man muss sich schon mit der Materie vertraut machen. Was muss ich beim Betrieb eines Modellflugzeugs oder einer Drohne beachten, was sind die wichtigsten Regeln, was darf ich, was darf ich nicht.", so Schwägerl. Erwerben kann den Kenntnisnachweis jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigkeit ist noch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu bestätigen. Die Gebühr beträgt laut Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung 25,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Hintergrund: Mit der am 07. April 2017 in Kraft getretenen "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" benötigen Piloten, welche außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen Flugmodelle betreiben, ab dem 1. Oktober 2017 für folgende Fälle eine sogenannte "Einweisungsbescheinigung" (umgangssprachlich auch "Kenntnisnachweis" genannt) gemäß §§ 21 a Absatz 4 Satz 3 Nr. 3, 21 e: Wenn Flugmodelle über eine Startmasse von mehr als 2 Kilogramm verfügen (§ 21 a Absatz 4) oder wenn Flugmodelle in Flughöhen über 100 Meter über Grund betrieben werden (§ 21 b Absatz 1 Nr. 8). Gemäß § 21 e ist der Deutsche Modellflieger Verband e.V. (DMFV) zur Ausstellung ermächtigt, da es sich bei ihm um einen nach den §§ 1 oder 4 a der Verordnung zur Beauftragung von Sportverbänden beauftragten Luftsportverband handelt.
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(DMFV) Deutscher Modellflieger Verband e.V.
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