Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Dritte Klage wegen Rentenbesteuerung anhängig - erstmals Standardrente Streitgegenstand

(Berlin) - Vor dem Finanzgericht München (Az. 15 K 4529/06) ist eine Klage anhängig, die sich gegen die Rentenbesteuerung in der Fassung des Alterseinkünftegesetzes richtet. Dies ist die dritte Klage gegen die Neuregelungen der Rentenbesteuerung. Klagen wurden bereits beim FG Baden-Württemberg (Az. 2 K 266/06) und beim FG Münster (Az. 14 K 2506/06 E) eingereicht. Letztere wird vom Deutschen Steuerberaterverband als Musterprozess geführt.

Die Kläger im Fall des FG München bemängeln nicht nur die Doppelbesteuerung der Renten, die auf freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung beruhen. Darüber hinaus halten sie die Besteuerung der auf Pflichtbeiträgen beruhenden Renten mit einem Besteuerungsanteil von 50 Prozent für den Veranlagungszeitraum 2005 für unrechtmäßig. Die Kläger sehen einen Verstoß gegen das Enteignungsverbot und das Vertrauensschutzgebot und argumentieren mit der Zweckentfremdung der Beiträge für versicherungsfremde Leistungen und der sich daraus ergebenden wesentlich niedrigeren Rentabilität der Pflichtbeiträge im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen.

Das Finanzgericht München wird sich daher als erstes Gericht mit der Frage befassen müssen, ob die Besteuerung der Renten, die auf Pflichtbeiträgen der Steuerpflichtigen zur gesetzlichen Rentenversicherung beruhen, rechtmäßig ist. Die Voraussetzungen des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO für ein Ruhen des Verfahrens liegen damit noch nicht vor. Jedoch ist es denkbar, in vergleichbaren Fällen das Ruhen des Verfahrens gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen beim Finanzamt zu beantragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

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