Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

DRG-System: BVMed für verbindliche Ausgleichsregelung bei sachkostenintensiven Fallpauschalen

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich für eine verbindliche Ausgleichsregelung bei sachkostenintensiven Fallpauschalen ausgesprochen. Dies gelte insbesondere für Therapien am Herzen oder in der Endoprothetik. Hier werde eine verbindliche Ausgleichsregelung der medizinischen Sachkosten bei überplanmäßigen Fallzahlsteigerungen von hochwertigen medizintechnologischen Verfahren benötigt, da ansonsten erhebliche Nachteile für die Patienten entstehen, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.

Die im Fallpauschalengesetz (FPG) vorgesehene Ausgleichsregelung der Mehrerlöse benachteiligt aus Sicht des BVMed die Patienten, die mit hochwertigen medizintechnologischen Verfahren behandelt werden müssen. Das Fallpauschalengesetz sieht bei einer Fallzahlsteigerung einen Mehrerlösausgleich von 25 Prozent für 2003 und 35 Prozent für 2004 vor. Die Folge für die Krankenhäuser ist, dass sie bei Überschreiten der vereinbarten Fallzahlen die Aufwendungen von besonders sachkostenintensiven Verfahren nur zu geringen Teilen erstattet bekommen.

Der BVMed appelliert daher an den Gesetzgeber, im Interesse einer optimalen Patientenversorgung mit innovativen Medizintechnologien eine verbindliche Ausgleichsregelung für sachkostenintensive DRGs noch vor dem Start der neuen Vergütungsregelung für alle Vertragspartner zu schaffen. Die im Fallpauschalengesetz vorgesehene individuelle Vereinbarungsmöglichkeit der Vertragspartner vor Ort birgt die Gefahr, dass eine sachgerechte Lösung verhindert werden kann.

Der BVMed befürchtet, dass die im Fallpauschalengesetz vorgesehene Mehrerlösausgleichsregelung die Kliniken aus ökonomischen Zwängen dazu bewegen könnte, diese Verfahren bei Erreichen der vereinbarten Fallzahl nicht mehr anzubieten. „Es besteht aber in Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung eher ein verstärkter Versorgungsbedarf für diese Behandlungsmethoden“, so der BVMed. Die Folgen bei Erreichen der Fallmenge wären für die Patienten lange Wartelisten oder Verlegungen in andere Kliniken.

Der BVMed schlägt daher vor, dass der Gesetzgeber die Vertragspartner verpflichtet, die Aufwendungen für die medizinisch notwendigen Sachkosten von hochwertigen medizintechnologischen Verfahren bei Fallzahlausweitungen voll auszugleichen. Nur dadurch kann zukünftig eine leistungsgerechte qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten durch medizintechnologische Verfahren gewährleistet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 10117 Berlin Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

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