Pressemitteilung | k.A.

Dreisprachiges Informationsangebot zur Absicherung von Unfällen und Erkrankungen bei der Arbeit in Deutschland

(München) - Ein neuer Internetauftritt zum System der Sozialen Sicherheit in Deutschland (www.deutsche-sozialversicherung.de) bietet Interessierten aus dem In und Ausland neben Informationen zum Gesundheits- und Rentensystem auch einen Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Bürger, die einen Auslandsaufenthalt planen oder ihren Wohnsitz nach Deutschland verlagern wollen, finden Hinweise darauf, wie, wann und wo sie gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten versichert sind, eine Darstellung der Leistungen und Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Entschädigung sowie die Adressen der zuständigen Träger. Ein kurzer Abriss zur Geschichte erläutert Entstehung und Intention der Unfallversicherung in Deutschland.

Die Beteiligung am Internetauftritt der deutschen Sozialversicherung fügt sich ein in zahlreiche Aktivitäten der gesetzlichen Unfallversicherung in Europa. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, d.h. die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, kooperieren mit zahlreichen internationalen Institutionen und Organisationen anderer Staaten, da viele ihrer Aufgaben internationale Zusammenarbeit und entsprechend abgestimmte Lösungen erfordern. Zusätzlich wirken die Träger der deutschen Unfallversicherung in europäischen Netzwerken und Arbeitskreisen mit, wie z.B. dem Europäischen Forum Unfallversicherung (www.europeanforum.org). Experten der gesetzlichen Unfallversicherung beraten zudem zahlreiche mittel- und osteuropäische EU-Kandidatenstaaten auf den Gebieten Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Der gesetzlichen Unfallversicherung sind spezielle Aufgaben bei der Durchführung des EG-Rechts und der Sozialversicherungsabkommen, z.B. die medizinische Versorgung von Versicherten während des Aufenthalts im Ausland, zugewiesen. Darüber hinaus setzt die Unfallversicherung auch überstaatliches Recht um, beispielsweise Vorschriften der Europäischen Union.

Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) ist Verbindungsstelle für die deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Internationale Verträge über Soziale Sicherheit benennen für jeden Staat und Sozialversicherungszweig eine Verbindungsstelle. Diese hat den grundsätzlichen Auftrag, Unfallversicherungsträger, Unternehmen, Versicherte und andere Stellen bei der Umsetzung der internationalen Verträge zu unterstützen. Hinzu kommen spezielle Einzelaufgaben, wie z.B. die Abwicklung von Rentenzahlungen der Unfallversicherung an Empfänger im Ausland.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Unfallkassen (BUK) Fockensteinstr. 1, 81539 München Telefon: 089/622720, Telefax: 089/62272111

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