Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Drastische Verschärfung der Erbschaftsteuer immer wahrscheinlicher / Insbesondere Mittelstand betroffen

(Bonn) - Vor einer drastischen Verschärfung der Erbschaftsteuer im Hinblick auf die jüngsten Parteitagsbeschlüsse der SPD sowie im Hinblick auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Wolfgang Kastner, gewarnt. Betroffen, so Kastner, seien von derartigen Plänen insbesondere der Mittelstand und mittelständische Unternehmen.

Auch wenn eine Erhöhung der Freibeträge geplant sei, so Kastner, würden Erben bei einer gleichzeitigen Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Vererbung von Immobilien auf Verkehrswertniveau in Zukunft vermutlich deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Dies gelte insbesondere dann, wenn gleich mehrere Immobilien oder höherwertige Immobilien auf ein und dieselbe Person vererbt würden, da die Erben durch den höheren Wertansatz häufig in die nächsthöheren Progressionsstufen rutschen würden. Wer z. B. seinem Sohn derzeit Immobilien im Gesamtwert von 1 Mio. Euro vererbe, könne bei einem derzeit noch geltenden, im Bundesdurchschnitt häufig nur fünfzigprozentigen erreichenden Wertansatz und einem Freibetrag von 205.000 Euro für das Kind davon ausgehen, daß diese Immobilienvererbung eine Erbschaftsteuer von rd. 44.000 Euro auslöse. Wird bei der Vererbung von Immobilien demnächst jedoch der volle Verkehrswert als Bemessungsgrundlage angenommen, so erhöht sich die Erbschaftsteuer für das Kind, selbst wenn demnächst ein Freibetrag von 400.000 Euro gelten sollte, auf rd. 114.000 Euro, fast eine Verdreifachung. Betroffen, so Kastner, seien von diesen Plänen insbesondere der Mittelstand und mittelständische Unternehmen, die häufig, auch aus Gründen der Altersvorsorge, über mehrfachen Immobilienbesitz verfügten.

Diesem Personenkreis, so Kastner, könne angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen in der Erbschaftsbesteuerung nur dringend angeraten werden, entsprechendes Immobilienvermögen noch vor einer ersten Lesung eines möglichen neuen Gesetzesentwurfes zur Veränderung der Erbschaftsteuer bzw. noch vor einem Urteilsspruch als Karlsruhe auf die Nachkommen zu übertragen.

Rechts- und Steuertips zur derzeitigen Rechtslage einschließlich der Immobilienbewertung im Erbfall enthalten die Ratgeber „Sterben macht Erben“ sowie „Sterben und Steuern“, die zu je 8,00 Euro zzgl. je 1,10 Euro Versand über die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockallee 27, 53173 Bonn, zu beziehen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27, 53173 Bonn Telefon: 0228/935570, Telefax: 0228/9355799

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