Dr. Thomas warnt vor weiteren Einschränkungen der Behandlungsfreiheit
(Bonn/Berlin) Seiner Befürchtung, dass ärztliche Berufsausübung weiter eingeengt und die umfassende, auf den individuellen Fall bezogene Behandlung der Patienten weiter Schaden nimmt, hat Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, vor dem Hintergrund der Sitzung des Runden Tisches am 17. Septemberim Gesundheitswesen geäußert. Eindringlich mahnte er die in diesem Gremium mitwirkenden Vertreter der Ärzteschaft Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung hier nicht in vorauseilendem Gehorsam unverzichtbare Positionen der Ärzteschaft preiszugeben.
Wenn der Arzt zukünftig nur noch den Wirkstoff verschreiben dürfe, keinen Einfluss auf das dann abgegebene Medikament habe und trotzdem weiter im möglichen Regress bleibe, werden hier die wirtschaftlichen Strangulations-Daumenschrauben um mehrere Umdrehungen weiter angezogen. Die adäquate Versorgung insbesondere von Langzeit-Patienten kann dadurch erhebliche qualitative Einbrüche erfahren. Ein eher magerer Einspareffekt, dessen Höhe im übrigen niemand beziffern könne, dürfe keinesfalls Vorrang haben vor dem Versorgungs-Interesse der Patienten.
Der Hartmannbund-Vorsitzende erinnerte die Teilnehmer des Runden Tisches in diesem Zusammenhang an die Tatsache, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt selbst in ihrem Entwurf des Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetzes festgeschrieben habe, dass der wirtschaftlich und qualitätsgesicherte Einsatz innovativer Arzneimittel sichergestellt werden müsse. Diese Aussage müsse uneingeschränkt weiter Geltung haben.
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