Dr. Thomas: Die Liste zur Kostenübernahme rezeptfreier Arzneimittel enttäuscht.
(Berlin) Trotz vieler Ausnahmen vom Verordnungsausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bleibt die Therapiefreiheit weiter eingeschränkt. Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, zeigte sich in Berlin enttäuscht über die vom gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegte Ausnahme-Liste zur Kostenübernahme rezeptfreier Arzneimittel.
Nicht Fleisch, nicht Fisch so sei diese Liste zu bewerten, weil sie viele Ungereimtheiten in sich berge, befand der Hartmannbund-Vorsitzende, der die mangelnde Logik dieser Liste am Beispiel der Acetylsalicilsäure deutlich machte. In der Nachsorge von Herzinfarkt, Schlaganfall sowie nach arteriellen Eingriffen werden die Kosten für dieses frei verkäufliche Medikament als Gerinnungshemmer weiter übernommen. Sehr viel sinnvoller ist aber die Verordnungsfähigkeit in der Prophylaxe bei Risikopatienten mit Hochdruck oder erhöhtem Cholesterin-Spiegel, um hier wirkungsvoll mögliche höchste Folgekosten zu verhindern, indem nämlich bei regelmäßiger Einnahme dieses Medikaments in Verbindung mit weiteren Therapien z. B. ein Herzinfarkt vermieden werden kann.
Insgesamt trage die Ausnahme-Liste nicht zur Klarheit bei, trage vielmehr zusätzlichen Diskussionsstoff in die Arztpraxen und ist sicherlich nicht das Instrument, das anvisierte Einsparvolumen bei den Ausgaben für Medikamente realistisch zu gestalten, erklärte Dr. Thomas.
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