Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Dr. Hundt zum Gesetzentwurf Teilzeit und befristete Arbeitsverhältnisse

(Berlin) - Der jetzt vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse“ führt zu neuen Beschäftigungshindernissen und zusätzlichen Überregulierungen. Der vorgesehene Teilzeitanspruch und die geplante Einengung bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen werden sich als Beschäftigungsbremse auswirken, sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt in Berlin.

Der vom Arbeitsministerium vorgesehene neue nahezu unbeschränkte Anspruch auf Teilzeitarbeit stellt viele Arbeitgeber vor unlösbare organisatorische und arbeitsrechtliche Probleme. Jeder Arbeitnehmer soll nach den Vorgaben des Referentenentwurfes die Möglichkeit erhalten, nach freiem Belieben seine Arbeitszeit zu verringern und darüber hinaus diese verringerte Arbeitszeit auch noch nach eigenen Wünschen zu verteilen. Dass der Anspruch nur dann nicht bestehen soll, wenn ihm dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen, führt zu Unklarheiten, die ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit bergen. Eine verlässliche Personal- und Arbeitszeitpolitik ist damit ausgeschlossen.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden durch einen allgemeinen Teilzeitanspruch völlig überfordert. Damit konterkariert die Bundesregierung ihr eigenes Ziel, den Mittelstand stärker zu fördern. Darüber hinaus widerspricht die Bundesregierung mit diesem Referentenentwurf der von ihr selbst vor wenigen Monaten in Kraft gesetzten Regelung, dass Kleinbetriebe Mitarbeitern während des Erziehungsurlaubes keinen Teilzeitanspruch gewähren müssen, kritisierte Hundt.

Der Entwurf bleibt auch in Bezug auf die Regelung befristeter Beschäftigungsverhältnisse weit hinter dem zurück, was an Flexibilität im schärfer werdenden internationalen Wettbewerb notwendig ist. Er engt die derzeit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu befristen, erheblich ein. Das vorgesehene Verbot von Verknüpfungen von befristeten Arbeitsverhältnissen mit und ohne sachlichen Grund nimmt den Unternehmen die dringend notwendigen Gestaltungsspielräume. Darüber hinaus verbaut er die Chancen gerade derjenigen Arbeitnehmer, die aus sachlichen Gründen einen befristeten Arbeitsvertrag hatten und nun die Chance haben würden, für weitere zwei Jahre in ein Arbeitsverhältnis, das ohne sachlichen Grund befristet ist, einzumünden. Hierdurch werden insbesondere Berufsrückkehrer nach einer längeren Arbeitsunterbrechung behindert, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

"Ich fordere die Bundesregierung auf, den Anspruch auf Teilzeitarbeit aus dem Entwurf herauszunehmen und bei den befristeten Arbeitsverhältnissen keine neuen Hürden aufzubauen. Das deutsche Arbeitsrecht und der Arbeitsmarkt müssen weiter dereguliert, keinesfalls aber mit neuen Einschränkungen belastet werden", sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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