DPVKOM startet Unterschriftenaktion zum Call-Center-Mindestlohn
(Bonn) - Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) sammelt ab sofort Unterschriften für einen Call-Center-Mindestlohn von 9,50 Euro. Damit will sie den Druck auf die Politik zur Einführung einer solchen branchenspezifischen Lohnuntergrenze für die mehr als 500.000 Call-Center-Beschäftigten erhöhen. "In der Call-Center-Branche erhalten Mitarbeiter Stundenlöhne von 5 bis 6 Euro. Mit diesen Einkommen können die Beschäftigten jedoch weder ihren Lebensunterhalt noch den ihrer Familie bestreiten - selbst wenn sie Vollzeit arbeiten. Sie müssen deshalb Hartz IV beantragen", so der DPVKOM-Bundesvorsitzende Volker Geyer. Dieser unhaltbare Zustand, der die Sozialkassen und damit auch die Steuerzahler belastet, muss nach Auffassung der DPVKOM nun endlich beendet werden. Nur mit einem Mindestlohn von 9,50 Euro ist gewährleistet, dass ein vollzeitbeschäftigter Call-Center-Agent keine staatlichen Transferleistungen benötigt.
Vor diesem Hintergrund hat die DPVKOM bereits im November 2009 über ihren Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion einen Antrag auf Festsetzung eines Call-Center-Mindestlohns nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz gestellt. Danach entscheidet ein vom Bundesarbeitsministerium errichteter Hauptausschuss für Mindestarbeitsbedingungen darüber, ob es in einer bestimmten Branche soziale Verwerfungen gibt. Die DPVKOM hat dem Hauptausschuss detailliert dargestellt, dass dies in der Call-Center-Branche der Fall ist. Wenn der Hauptausschuss unter Vorsitz des früheren Hamburger Bürgermeisters Klaus von Dohnanyi dies nun genauso sieht, bestimmt ein Fachausschuss die Höhe des Mindestlohns. Die DPVKOM ist die erste und bislang einzige Gewerkschaft, die einen Antrag nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz gestellt hat.
Geyer weiter: "Wir fordern die Politik und den Hauptausschuss nochmals eindringlich auf, sich des Problems des in der Call-Center-Branche grassierenden Lohn- und Sozialdumpings verstärkt an-zunehmen und eine Lösung im Sinne der Beschäftigten zu finden. Diese kann aus unserer Sicht nur in der Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns von 9,50 Euro liegen. Schließlich gibt es in der Branche keinen Arbeitgeberverband, mit dem tarifliche Regelungen getroffen werden könnten."
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Kommunikationsgewerkschaft DPV im DBB (DPVKOM)
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