DPVKOM erzielt Tarifkompromiss bei der Deutschen Telekom
(Bonn) - Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) und die Deutsche Telekom haben sich in der heutigen (1. April 2011) Tarifverhandlung in Bonn auf einen Tarifkompromiss für die rund 60.000 Beschäftigten und Auszubildenden der Deutschen Telekom AG, der Telekom Deutschland GmbH sowie der drei Servicegesellschaften Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH sowie Deutsche Telekom Technischer Service GmbH verständigt. Zuvor hatte die Deutsche Telekom der DPVKOM die Schlichtungsempfehlung vom 26. März 2011 als neues Angebot vorgelegt. Danach sollen alle Beschäftigten zum 1. April 2011 eine Entgelterhöhung von 3,15 Prozent erhalten. Die Mitarbeiter der Servicegesellschaften sollen rückwirkend zum 1. Januar 2011 zusätzlich 2 Prozent mehr Lohn bekommen. Außerdem ist eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 40 Euro monatlich vorgesehen. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll am 31. Januar 2012 enden. Darüber hinaus sieht der Tarifkompromiss vor, dass der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen für die Mitarbeiter der Telekom Deutschland GmbH und der Deutschen Telekom AG um zwei Jahre bis Ende 2012 verlängert werden soll. Für die Beschäftigten der Servicegesellschaften bleibt es beim bestehenden Kündigungsschutz bis Ende 2013.
"Der auf der Basis der Schlichtungsempfehlung erzielte Tarifkompromiss ist im Großen und Ganzen akzeptabel. Das vom Arbeitgeber zunächst vorgelegte Angebot einer 2,17-prozentigen Entgelterhöhung für zwei Jahre wurde deutlich nachgebessert. Zwar hätten wir noch uns verbindliche Aussagen der Deutschen Telekom zu dem von uns geforderten Ausgründungsschutz bis 2016 erhofft, doch mehr war in dieser Tarifrunde einfach nicht drin", so der stellvertretende DPVKOM-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Horst Sayffaerth.
Die Tarifkommission wird den Gremien der DPVKOM deshalb die Annahme des Tarifkompromisses empfehlen. Hierüber werden der Bundesvorstand und die Tarifkommission der DPVKOM am 12. oder 13. April 2011 endgültig entscheiden.
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