DPR mahnt angemessene Vergütung für Pflegefachkräfte an
(Berlin) - Angesichts der Einigung der Kommission für einen gesetzlichen Mindestlohn in der Pflegebranche und der verallgemeinernden Berichterstattung darüber, stellt der Deutsche Pflegerat fest, dass die Leistung der Menschen, die in der Pflege tätig sind, angemessen vergütet werden muss. "Ein Mindestlohn kann nur die schlimmsten Auswüchse des Lohndumping für Pflegehilfskräfte verhindern", so Ricarda Klein, Vize-Präsidentin des DPR. Aber auch für viele Hilfskräfte sei der Mindestlohn niedriger als das, was sie heute schon verdienen, so Klein weiter. Der DPR warnt die Kassen davor, den Mindestlohn als Regellohn in die Vergütungsverhandlungen einzubringen. Dies würde dazu führen, dass angesichts des demographischen Wandels demnächst nur noch der in die Pflege geht, der gar keine andere Stelle bekommt.
Für die mindestens dreijährig qualifizierten Pflegefachkräfte ist der Mindestlohn irrelevant. Das durchschnittliche Gehalt von Pflegefachkräften liegt deutlich über dem Mindestlohn. Allerdings ist für die Pflegefachkräfte in den letzten Jahren ein deutlicher Reallohnverlust zu verzeichnen. Diese Experten werden nicht entsprechend ihrer Kompetenz und Verantwortung vergütet. Besonders drastisch zeigt sich dies bei Pflegefachkräften mit einem Hochschulabschluss.
Jahrelang wurde versäumt, in die zukünftige pflegerische Versorgung durch ausreichende Ausbildungskapazitäten, attraktive Arbeitsbedingungen und auch Vergütung zu investieren, deshalb droht ein anhaltender Pflegepersonalmangel. Dieser ist durch Imagekampagnen allein nicht aufzufangen.
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