DPolG verlangt Einführung einer zentralen Waffendatei
(Berlin) - Das am 14. Juni im Bundestag verabschiedete neue Waffengesetz ist nach Meinung des Vorsitzenden der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Gerhard Vogler unzureichend. Dringend notwendig für die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen ist ein zentrales Waffenregister, das im Zweifel Leben retten kann. Es ist technisch nicht schwierig, Polizeibeamte mit der Information zu versorgen, ob der Wohnungsinhaber, zu dem sie unterwegs sind, sehr wahrscheinlich im Besitz einer Schusswaffe ist.
Die Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft ist gestiegen und mit ihr die Hemmschwelle zur Anwendung von Waffen. Vogler: Deshalb reicht es nicht mehr aus, die Kolleginnen und Kollegen mir schusssicheren Westen auszustatten. Sie müssen für den Einsatz vor Ort die Informationen bekommen, die für ihren persönlichen Schutz notwendig sind. Um es auf den Punkt zu bringen: Polizisten müssen wissen, woran sie sind!
Die DPolG hatte vor dem Hintergrund des Erfurter Amoklaufes den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder sowie den Bundesinnenminister und seine Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen und Bayern zur Einführung einer zentralen Waffendatei möglichst auf europäischer Ebene aufgefordert. Die rechtlichen Bedingungen als auch die technischen Voraussetzungen müssen so schnell wie möglich geschaffen werden.
Die DPolG begrüßt trotz dieses Defizits die Neuregelungen im Waffengesetz. Hervorzuheben ist die Meldepflicht für Waffenhändler beim Überlassen von Schusswaffen sowie die vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung vor der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse für unter 25-jährige. Damit finden konkrete Forderungen der DPolG im Gesetz ihren Niederschlag.
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