Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) / DPolG Bundespolizeigewerkschaft - Bundesgeschäftsstelle Berlin

DPolG für Höchststrafen bei Sexualdelikten

(Berlin) - Anlässlich des 50-jährigen Gründungsjubiläums des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat deren Bundesvorsitzender, Gerhard Vogler, die Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Ahndung von Sexualstraftaten begrüßt, ihm zugleich aber vorgeworfen, dass „seine Einsicht für viele Kinder zu spät komme“.

Dass für abscheuliche Gräueltaten an wehrlosen Kindern nur Menschen verantwortlich sein können, die „unter uns nichts zu suchen haben“ und daher allein die Verhängung der Höchststrafe die angemessene Rechtsfolge darstelle, sei an sich selbstverständlich, sagte Vogler am 9. Juli 2001 in München und fügte hinzu, Schröder dürfe sich nach den letzten tragischen Fällen nicht auf einmal als „Schutzpatron“ aufspielen.

Allein die Ausweitung der Gen-Datei beim Bundeskriminalamt auf alle wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB) verurteilten Straftäter sei eine erfolgversprechende Maßnahme auch im Kampf gegen Kindesmissbrauch.

Dies setze aber voraus, so Vogler, dass genügend Personal zur Verfügung stünde, um alle in Betracht kommenden Täter zu erfassen. Hier erneut mit fehlenden finanziellen Mitteln zu argumentieren, hieße „die Haushaltslage höher zu bewerten als das Leben unschuldiger Kinder“, sagte Vogler.

Der Gewerkschaftschef nannte es „unerträglich“, immer wieder etliche Hundertschaften von Polizisten in Waldgebieten nach Kinderleichen suchen zu sehen, während die Suche nach den Tätern oftmals ohne Ergebnis verläuft.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPoIG) Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin Telefon: 030/47378123 Telefax: 030/47378125

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