DPolG erwartet verbesserte Überprüfung des Flug- und Bodenpersonals
(Berlin) - Mit Blick auf die Sitzung des Bundeskabinetts am 2. Oktober 2001 erwartet die DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT (DPolG) von der Bundesregierung die notwendigen Entscheidungen um zukünftig eine deutlich verbesserte Überprüfung des Flug- und Bodenpersonals an deutschen Flughäfen sicher zu stellen. "Der Privatisierungswahn muss ein Ende haben; ein Sicherheitscheck ist nicht nur bei Fluggästen erforderlich", sagt Hans-Joachim Zastrow, im DPolG-Bundesvorstand für den Bundesgrenzschutz (BGS) zuständig.
Die DPolG befürwortet darüber hinaus eine Flugbegleitung durch speziell ausgebildete BGS-Beamte ("Sky-Marshals") an Bord deutscher Flugzeuge, um die Sicherheit der Fluggäste wirksam zu verbessern.
Zastrow nennt allerdings drei zusätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von Flugbegleitern des BGS:
1. Den Polizeibeamten des Bundes muss die volle Handlungsfreiheit für polizeiliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit an Bord übertragen werden.
2. Der Einsatz findet bewaffnet statt.
3. Die Anwendung des finalen Rettungsschusses als letztes Mittel muss rechtlich abgesichert sein.
Zastrow: Wenn es um das Überleben hunderter oder tausender Menschen geht, ist zur Rettung dieser Menschenleben der tödliche finale Rettungsschuss verhältnismäßig.
Der Einsatz müsse zivil und in ausreichender Personalstärke erfolgen. Wenigstens 3 bis 4 Bundespolizisten müssten sich an Bord des Flugzeuges befinden, um einen möglichst sicheren Zugriff zu gewährleisten, so Zastrow.
Es ist nicht damit getan, besonders gefährdete Fluglinien entsprechend zu begleiten. Wer die Sicherheit der Fluggäste effektiv stärken will, braucht Flugbegleiter bei fast allen In- und Auslandsflügen deutscher Flugunternehmen, lautet die Einschätzung des Gewerkschafters
Zudem sei ein international gleicher Ansatz notwendig. Die augenblickliche Personalstärke des BGS lasse überhaupt keine zusätzlichen Aufgaben mehr zu. Mit der Übernahme einer Flugbegleitung sei deshalb auch die Einstellung von zusätzlichem Personal für die Polizei des Bundes verbunden. Allein für diese Aufgabe sei ein Personalansatz von zwei- bis dreitausend Polizisten erforderlich.
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