DPolG Bayern: Ex-Polizist Beobachtungsfall des Verfassungsschutzes - DPolG Bayern fordert schnelle und tragfähige Konsequenzen
(München) - Nachdem bekannt wurde, dass ein pensionierter Polizeibeamter einem sogenannten "Sammel-Beobachtungsobjekt" des Verfassungsschutzes zugeordnet wird, sieht die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern die Disziplinarbehörde und in der Folge die Verwaltungsgerichte in der Pflicht.
Für den bayerischen DPolG Landesvorsitzenden Jürgen Köhnlein müssen jetzt schnelle und juristisch tragfähige disziplinarrechtliche Konsequenzen folgen, damit solche Menschen nicht mehr sagen können, dass sie pensionierte Polizeibeamte seien.
"Wenn jemand versucht, mit seinem Aktivismus eine systematische Störung der Funktionsfähigkeit des Staates herbeizuführen und politische Agitation betreibt, dann muss reagiert werden! Mit solchen Handlungen wird der gesamten Polizei ein Bärendienst erwiesen. Wir haben einen repräsentativen Beruf", so Köhnlein heute gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (B5 aktuell und Rundschau), "und müssen ganz fest auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Wer diesen Weg verlässt, der hat bei der Polizei nichts zu suchen."
"Auch Aufforderungen bei Demonstrationen an eingesetzte Polizeikräfte, sie sollen ihre Masken abnehmen, sind ein Unding. So werde bei den Demonstrationsteilnehmern eine nicht erfüllbare Erwartungshaltung geschürt und suggeriert, dass es für die Einsatzkräfte eine Handlungsalternative gebe. Damit werden die ohnehin schon sehr heiklen Einsätze bei Demonstrationen noch weiter erschwert.", so Köhnlein.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb Landesverband Bayern e.V. (DPolG)
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