Dosenpfand: Verwirrung und Rätselraten
(Kiel) - „Das Dosenpfand bleibt weiterhin ein Thema für Verwirrung und Verunsicherung von Kunden und Handel”, kommentiert Hans-Martin Bohac, Umweltbeauftragter beim Einzelhandelsverband Nord-Ost (EHV Nord-Ost), den Start in die Epoche vermeintlich vereinfachter Pfandregeln.
Für Verwirrung bei Handel und Verbrauchern sorgen nicht nur die weiterhin unübersichtlichen komplizierten Pfand- und Rücknahmeregeln, sondern auch die Vielzahl der Rücknahmesysteme sowie deren Rücknahmemodalitäten. So gibt es Systeme, bei denen man drauf achten muss, dass das Pfandlogo und der EAN-Code keinen Schaden nehmen, ein anderes wiederum setzt auf Pfandcoupons, die je Verpackung einzeln bei der Rückgabe vorgelegt werden müssen, ein anderes auf einen Magnetstreifen. Einzelhändler müssen darauf vorbereitet sein, Verpackungen jeden Systems zurückzunehmen und Sammelbehältnisse in den Lagerräumen bereitzustellen. Dabei werden Einzelhändler von den Systembetreibern zum Teil im Ungewissen gelassen, ob sie mit einer Pfanderstattung für vom Kunden zurückgenommenes Leergut jedes konkurrierenden Rücknahmesystems rechnen können. Im Einzelfall ist die Gerichtsfestigkeit genehmigter Rücknahmesysteme nicht einmal erwiesen.
Bohac:„Kein Wunder, dass alle Marktbeteiligten immer noch verunsichert sind und anfangen, sich zu fragen, wieso die Bundesregierung nicht alle Anstrengungen unternommen hat, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem festzuzurren.” Für die Herausbildung eines einzigen Rücknahmesystems über den Einfluss von Marktmechanismen sieht der EHV Nord-Ost keine Anhaltspunkte.
Die augenblickliche Unübersichtlichkeit ist darauf zurückzuführen, dass in der Verpackungsverordnung weder ein offizielles Genehmigungsverfahren für irgendein Rücknahmesystem geschweige denn eine rechtliche Komponente zur Bildung eines einheitlichen Rücknahmesystems verankert ist. Damit bestätigt sich, dass die Pfandpflicht vom Verordnungsgeber im Jahre 1991 gar nicht gewollt, sondern nur als Drohinstrument gedacht war.
Im übrigen wird bei all der vollmundig angepriesenen Vereinfachung übersehen: „Auch heute ist der Kassenbon als Pfandbeleg noch nicht out", erläutert Bohac das neue Pfandszenario. Grund: Für Leergut-Altbestände aus dem Zeitraum Januar bis September 2003 gilt auch über den 1. Oktober hinaus die Übergangsregelung mit Verkaufsstellenbindung und Vorlage des Pfandbelegs.
Für herrenlose Verpackungen des Vfw-Systems in der Landschaft heißt es ohnehin weiterhin: „Kein Pfand ohne Pfandcoupon.”
Quelle und Kontaktadresse:
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