Dosenpfand: Rücknahme neu geregelt
(Siegen) - Erneut müssen sich Händler, Getränke-Abfüller und –Importeure mit Änderungen beim Dosenpfand vertraut machen. Darauf weißt die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) hin. Nach einjähriger Übergangsfrist wird das Pflichtpfand zum 1. Mai auf weitere Getränkearten ausgedehnt. Ebenso sollen die bisher nebeneinander existierenden Einweg-Pfandsysteme durch ein bundesweit einheitliches Pfandsystem abgelöst werden.
Schon bald betrifft die Pfandpflicht auch kohlensäure-freie Erfrischungsgetränke sowie alkoholhaltige Mischgetränke. Insellösungen gibt es nicht mehr. „Die Rücknahme von Dosen und Einweg-Pfandflaschen ist zukünftig nicht mehr vom System abhängig, sondern nur noch vom Verpackungsmaterial“, informierte Roger Schmidt, Energie- und Umweltberater der IHK Siegen. „Jeder, der pfandpflichtige Einweg-Verpackungen in Verkehr bringt, muss ab sofort Verpackungen des gleichen Materials zurücknehmen und 25 Cent auszahlen. Dies gilt für durch den Händler selbst in Verkehr gebrachte Dosen ebenso wie für fremde Flaschen.“ Ausgenommen davon sind lediglich Händler, die eine Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern nutzen. Sie müssen nur die Marken zurücknehmen, die sie auch selber „an den Mann bringen“.
Einweg-Getränkeverpackungen, für die Pfand gezahlt werden muss, sind künftig leicht zu erkennen: Sie tragen die Markierung der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH, bestehend aus Pfandlogo und EAN-Code.
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