Dosenpfand: Handel fordert Entscheidung zu Pfandtoken
(Berlin) - Zur aufgekommenen Diskussion über Pfandmünzen (Token) erklärte am 4. September in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel:
Der HDE fordert das Bundesumweltministerium auf, in Abstimmung mit den für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Länderbehörden rechtsverbindlich klarzustellen, ob ab 1. Oktober 2003 so genannte Tokensysteme für die Rücknahme bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen zulässig sind. Bei solchen Systemen werden Dosen und Einwegflaschen jeweils nur in Verbindung mit einer Pfandmarke (Token) an die Verbraucher ausgegeben und zurückgenommen. Auf diese Weise kann ohne aufwändige Sicherheitstechnik verhindert werden, dass Betrüger den Pfandbetrag für beispielsweise aus dem Ausland pfandfrei eingeführte Einwegverpackungen kassieren oder dass vom Verbraucher zurückgenommene Verpackungen abhanden kommen und mehrfach eingelöst werden. Ein Tokenclearing kann problemlos zwischen Handelsunternehmen direkt erfolgen, so dass eine möglicherweise wettbewerbsbehördlich genehmigungsbedürftige Festlegung auf bestimmte Recyclingdienstleister bei Zulassung einer solchen Lösung entbehrlich wäre.
Der Handel hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres ein bundeseinheitliches Tokensystem zur Umsetzung der Pfandpflicht angeboten, das aber bislang am Widerstand des Bundesumweltministeriums scheiterte. Nach Information des HDE zeichnet sich nun ab, dass ab Oktober von mehreren Marktteilnehmern unterschiedliche Pfandwertmarken und Münzen in Verkehr gebracht werden, die in einzelnen Bundesländern anerkannt werden, in anderen nicht. Ohne eine rasche und einheitliche Entscheidung des Bundes und der Länder zur Zulassung von Tokensystemen droht damit das für Verbraucher und Wirtschaft unzumutbare Pfandchaos endgültig außer Kontrolle zu geraten.
Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE)
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: 030/726250-65, Telefax: 030/726250-69