Pressemitteilung | k.A.

Dosenpfand: Auch nach Ablauf der Übergangsfrist herrscht Unklarheit / Rückkehr zum Vorschlag einer Lenkungsabgabe gefordert

(Berlin) - Zum Ende der Übergangsfrist bei der Rücknahme von Einwegverpackungen erklärte Johann Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG:

„Es ist zu befürchten, dass das Verwirrspiel um das Zwangspfand nicht beendet sein wird, wenn morgen die Übergangsfrist abläuft. Dem Einzelhandel droht ein weiterer Vertrauens- und der Bundesrepublik ein weiterer Ansehensverlust. Angesichts dieses konjunkturschädigenden Durcheinanders fordern wir die Bundesregierung auf, das unsinnige Dosenpfand endlich vom Tisch zu nehmen und zu dem vor längerer Zeit im Bundesumweltministerium entwickelten Vorschlag einer Lenkungsabgabe zurückzukehren, wenn es denn bei einer in ihrer Sinnhaftigkeit durchaus strittigen Sanktionierung der Mehrwegquotenunterschreitung bleiben muss. Eine solche Abgabe auf sämtliche ökologisch nicht vorteilhafte Getränkeverpackungen, die bei den Umweltministern der Länder offenbar auf Zustimmung stößt, würde dem Wirrwarr um das Zwangspfand ein Ende bereiten und die Mehrwegquote nachhaltig stützen.

Die Lenkungsabgabe, seinerzeit von der Industrie in den Wind geschlagen, ist ordnungspolitisch das einzig richtige Instrument, denn sie wird - verursachergerecht - bei den Abfüllern bzw. Importeuren erhoben. Sie wäre so zu bemessen, dass sie die Kaufentscheidung zugunsten von Produkten in abgabefreien Mehrwegverpackungen fördert ohne Einweg jedoch komplett zu verhindern. Wir fordern die Umweltminister der Länder auf, gemeinsam mit Bundesumweltminister Trittin eine Lösung auf der Basis der Lenkungsabgabe zu suchen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG) Atrium Friedrichstr., Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

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