Doppelrabatte mit der Brechstange eingeführt
(Berlin) - Heute hat das Bundesgesundheitsministerium einen Festsetzungsbescheid für zusätzliche Rabatte auf Arzneimittelkombinationen bekannt gegeben.
„Der Einsatz von Kombinationstherapien ist zur Behandlung von Erkrankungen wie Krebs oder HIV unverzichtbar. Der neue Zwangsrabatt wird Unruhe in diese sensiblen Versorgungssituationen bringen. Das zeigt schon ein Blick auf die problematische Geschichte dieser Regelung. Es hat fast zwei Jahre gedauert, um das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz an dieser Stelle zu konkretisieren. Dies hätte eine Warnung für alle sein müssen, dass eine praxistaugliche, unbürokratische und rechtssichere Ausgestaltung nicht möglich ist. Der Kombinationsabschlag war von Anfang an eine Fehlkonstruktion, die nun mit der Brechstange eines Festsetzungsbescheides durchgesetzt werden soll“, sagt vfa-Präsident Han Steutel.
„Der neue Kombinationsrabatt setzt ohnehin an der falschen Stelle an: Warum sollen Arzneimittel, die bereits alle Rabattierungsstufen des Gesundheitssystems durchlaufen haben, weiteren Preisnachlässen unterworfen werden, wenn sie gemeinsam in der Therapie eingesetzt werden? Dies geschieht doch nicht aus Lust und Laune, sondern basiert auf ärztlicher Erfahrung und medizinischen Leitlinien“, so Steutel weiter.
Für den vfa-Präsidenten ist klar, dass eine Regelung, die inhaltlich wenig überzeugend ist und die so eine problematische Umsetzungsgeschichte hat, in der Praxis wenig Erfolg beschieden sein wird.
Hintergrund: Die neue Rabattregel sieht vor, dass auf Arzneimittel, die kombiniert eingesetzt werden, ein pauschaler Abschlag von 20 Prozent gilt. Die Regelung wurde mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 beschlossen. Da eine Einigung zur Umsetzung zwischen dem GKV-SV und den Herstellerverbänden nicht zustande kam, hat das Bundesgesundheitsministerium nun eine Umsetzungsregelung beschlossen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA), Jochen Stemmler, Pressesprecher(in), Hausvogteiplatz 13, 10117 Berlin, Telefon: 030 206040