Pressemitteilung | k.A.

Doppelbesteuerung ist juristisch fragwürdig / Sozialverband VdK fordert Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht

(Bonn) - Der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat sich über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses in Sachen Alterseinkünftegesetz für Rentner enttäuscht gezeigt. Hirrlinger: "Nachdem die Doppelbesteuerung für den Vermittlungsausschuss keine Rolle spielt, bleibt nichts anderes übrig, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen."

Hirrlinger weist darauf hin, dass eine ganze Reihe von Betroffenen unter die Doppelbesteuerung fallen werden, insbesondere Selbständige und freiwillig Versicherte. Nachdem das Bundesverfassungsgericht seinerzeit nur die einkommensteuerrechtliche Seite geprüft habe, die sozialstaatliche Seite aber außer Betracht gelassen habe, müsse es jetzt darüber befinden, warum Doppelbesteuerung in diesem Fall zulässig sei, sagte Hirrlinger. Er appellierte an den Gesetzgeber, bei einer endgültigen Entscheidung diesen Fragenkomplex abzuklären. Würde man wenigstens mit 40 statt mit 50 Prozent beginnen, könne der VdK auf eine Klage verzichten. Sonst stünde eine solche im Raum, weil insbesondere auch Betriebsrentner wieder in erster Linie zur Kasse gebeten werden sollten, die bereits durch die Verdopplung des Krankenversicherungsbeitrages auf ihre Betriebsrente benachteiligt würden, erklärte Hirrlinger.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

NEWS TEILEN: