Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

„Donald Duck“ als Handy-Kunde: Kriminalbeamte kritisieren Prepaid-Verfahren

(Birkenwerder) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat mit scharfer Kritik auf das in der vergangenen Woche veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagiert, wonach auch künftig Kunden von Prepaid-Karten durch die Betreiber von Mobilfunknetzen nicht in deren Kundendateien erfasst werden müssen. (BverwG 6 C 23.02 v. 22.10.2003)

Hierzu erklärte der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee in Berlin:

„Jeder Ganove kann auch weiterhin mit Namensangaben wie `Donald Duck` oder `Mickey Mouse` mittels Prepaid-Karte telefonieren und auf diese Weise seine krummen Geschäfte abwickeln. Richterliche Beschlüsse auf Abhörung eines Telefonabschlusses etwa in Fällen von Terrorismus, Organisierter Kriminalität oder sonstigen schweren Straftaten gehen damit ins Leere. Die obersten Verwaltungsrichter haben unserem Gemeinwesen leider einmal mehr einen Bärendienst erwiesen und allen in diesem Land tätigen Verbrechern erklärt, wie man der Polizei eine `lange Nase` zeigt.“

Der BDK fordert nunmehr die Bundesregierung auf, zu reagieren und per Gesetz dafür zu sorgen, dass jeder Mobilfunkteilnehmer wie bei festen Verträgen üblich als Anschlussbesitzer registriert wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

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