DokHVG: Reputation der deutschen Justiz in Gefahr
(Berlin) - Der Bundesrat hat für die bereits im Bundestag beschlossene Audiodokumentation der Hauptverhandlung im Strafprozess den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert das scharf. Der Verband hatte sich in dieser Woche per Präsidentinschreiben an die Justizminister:innen und Ministerpräsident:innen der Länder gewandt, um die Blockade zu verhindern.
"Nach monatelangen Diskussionen warten wir noch immer vergeblich auf ein einziges valides Argument gegen die Audiodokumentation. Die Blockadehaltung des Bundesrates schadet nicht nur der Modernisierung des Rechtsstaates: Auch die internationale Reputation des deutschen Rechtswesens steht auf dem Spiel.
Fakt ist: Eine Inhaltsdokumentation des Hauptverfahrens ist längst europäischer Standard. Über die deutsche Praxis schütteln ausländische Kollegen nur den Kopf. Fakt ist ebenfalls: Beweisaufnahmen nur hinsichtlich der Formalien zu protokollieren ("Der Zeuge ist erschienen und machte Angaben zur Sache"), nicht aber zum Inhalt, ist vollkommen intransparent. Das kann sogar als Verletzung des Fair-trial-Prinzips angesehen werden, was die Vollstreckung europäischer Haftbefehle maßgeblich beeinträchtigen würde.
'Die Justiz' ist mitnichten einhellig gegen die Dokumentation, sondern deutlich differenzierter aufgestellt, als es nach außen den Anschein hat. Und von einer 'Ablehnung durch die Praxis' sind wir erst recht meilenweit entfernt - denn zur Praxis gehört auch immer noch die Anwaltschaft."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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