Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

DocMorris ohne Apotheek van Wersch

(Eschborn) - Der niederländische Arzneimittelversender DocMorris wird in Zukunft auf die irreführende Behauptung verzichten müssen, 0800DocMorris.com sei ein Internetdienst der Apotheek van Wersch. So wertete der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hermann S. Keller, eine Abschlusserklärung der niederländischen Apotheek van Wersch. Gemeinsam mit der DocMorris N.V. i. Gr. Hatte die Apotheke in den letzten Monaten für Aufsehen gesorgt, weil sie einen rechtswidrigen Internethandel mit Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland aufgebaut hat. Dies hatte das Landgericht Frankfurt in der vorigen Woche mit einer Einstweiligen Verfügung untersagt. Dem Deutschen Apothekerverband als Kläger liegt nunmehr eine Erklärung der Apotheek van Wersch vor, in der sie auf eine Berufung verzichtet und sich gleichzeitig verpflichtet, jeden gewerbsmäßigen Internethandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln gegenüber Endverbrauchern in Deutschland zu unterlassen.

Dies schafft für den Verbraucher nun eine völlig andere Ausgangslage. Nachdem der Betrieb des Internetversenders ohnehin schon rechtswidrig war, hat der potentielle Kunde nun nicht einmal mehr die Gewissheit, von der Apotheek van Wersch als zugelassener Apotheke beliefert zu werden. Damit ist DocMorris von anderen Versandhändlern nicht mehr zu unterscheiden. Weiterhin kann also das Unternehmen auch für die Krankenkassen kein akzeptabler Lieferant für die Versorgung ihrer Versicherten mit Arzneimitteln sein.

Quelle und Kontaktadresse:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Postfach 57 22 65732 Eschborn Telefon: 06196/928181 Telefax: 06196/928183

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