Doch noch ein Winterschlussverkauf nach altem Recht
(Kiel) - Auch 2004 wird der Winterschlussverkauf (WSV) nochmals in bewährter Form stattfinden. Ursprünglich sollten die Regelungen zu den Schlussverkäufen mit der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zum 01. Januar 2004 wegfallen. Die erforderliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages findet nach einer Terminplanänderung nunmehr erst am 14. Januar 2004 statt. Die Gesetzesänderung kann damit frühestens im darauf folgenden Frühjahr in Kraft treten.
Damit können die Verbraucher nochmals in einer breit angelegten Gemeinschaftsaktion in der Zeit vom 26.01. bis einschließlich 07.02.2004 auf Schnäppchen bei Textilien, Bekleidungsgegenständen, Schuhwaren, Lederwarten und Sportartikeln hoffen, erklärt Dierk Böckenholt, Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Nord-Ost e. V. Für die Unternehmen bedeutet diese Terminverschiebung Planungs- und Rechtssicherheit, so Böckenholt weiter.
Der Handel ist auch zukünftig auf die traditionelle Gemeinschaftsaktion zur Lagerräumung und Liquiditätsgewinnung angewiesen. Der Einzelhandelsverband Nord-Ost e. V. bemüht sich derzeit um eine Klärung, inwieweit Unternehmen bei einer ersatzlosen Streichung der Schlussverkaufsregularien auf lokaler oder regionaler Ebene Absprachen über Gemeinschaftsaktionen nach geltendem Kartellrecht durchführen dürfen. Nach einer Rückäußerung des Bundeskartellamtes bestehen hier gegen keine Bedenken. Diese Äußerung ist jedoch für die Kartellbehörden der Länder nicht bindend, so dass die Terminverschiebung zunächst für Rechtssicherheit sorgt.
Quelle und Kontaktadresse:
Einzelhandelsverband Nord-Ost e.V.
Hopfenstr. 65, 24103 Kiel
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