DNR appelliert an Ministerpräsidenten: Geben Sie grünes Licht für die Nachfolgegesetze nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches!
(Bonn) - Unmittelbar vor den Entscheidungen in den Staatskanzleien der Bundesländer appellierte heute (8. Mai 2009) der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Ministerpräsidenten der Bundesländer, nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) die Nachfolgegesetze zum Naturschutz- und Wasserrecht nicht zu blockieren. "Es wäre das Eingeständnis eines unsäglichen Politikversagens, wenn jetzt auch diese Gesetze den Bach runtergehen", sagte DNR-Präsident Hubert Weinzierl. Ohne die Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutz- und Wasserhaushaltsgesetzes drohe im nächsten Jahr ein rechtlicher Flickenteppich in Deutschland, wenn die 16 Bundesländer ihre unterschiedlichen Anforderungen in ihre Gesetze gießen.
Zu den beiden Gesetzesvorlagen der Bundesregierung sind von den Ländern 90 Änderungseinträge eingegangen. "Die schlimmsten Auswüchse kamen dabei von der schwarz-gelben Landesregierung in Niedersachsen", betonte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. So solle die für den Naturschutz wichtige sogenannte Eingriffsregelung quasi abgeschossen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wären dann nicht mehr im bisherigen Umfang vom Verursacher vorrangig zu vermeiden, auszugleichen und zu ersetzen, sondern könnten durch bloße Ersatzzahlungen kompensiert werden. "Diese Gelder könnten die Länder nicht nur für den Flächenschutz, sondern auch für Fortbildungsmaßnahmen verwenden! Wie auf diese Weise der Flächenverbrauch von derzeit über 100 ha pro Tag gestoppt oder zumindest reduziert werden soll, bleibt das Geheimnis der Regierung in Hannover", so der DNR.
"Wer darüber hinaus fordert, den besiedelten Raum aus dem Bundesnaturschutzgesetz herauszunehmen und das Bauen in Überschwemmungsgebieten zu ermöglichen, lebt nicht nur hinter dem Mond, sondern hat die Zeichen der längst begonnen Klimakatastrophe nicht erkannt", so DNR-Generalsekretär Röscheisen. "Nach den Erkenntnissen der Klimaforscher werden die Hitzetage in unseren Städten ebenso spürbar zunehmen, wie die sogenannten Jahrhunderthochwasser. Wenn dann für Grünflächen in unseren Städten und unbebaute Überschwemmungsräume kein Platz mehr da ist, lassen sich die Folgen unschwer ausmalen."
Nach dem Scheitern des UGB hat die Bundesregierung Regelungen zum Naturschutz-, Wasser- und Strahlenschutzrecht aus den entsprechenden Büchern des UGB-Entwurfes sowie aus dem Einführungsgesetz zum UGB als einzelne Gesetze auf den Weg gebracht. Sie sind nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat kann aber Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Angesichts des engen Zeitplanes bis zur Bundestagswahl wären dann auch diese Gesetzesvorhaben gescheitert.
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