Pressemitteilung | Gewerkschaft der Polizei (GdP)

DNA Analyse: „Die Aufklärung von Verbrechen könnte erheblich gesteigert werden“

(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich dafür ausgesprochen, die DNA-Analyse, den so genannten „genetischen Fingerabdruck“, als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme einzuführen. Dabei solle der Richtervorbehalt, also die bisher notwendige richterliche Genehmigung zur Abnahme einer DNA-Probe in jedem Einzelfall, abgeschafft werden.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Wenn die ohnehin strengen Voraussetzungen für eine erkennungsdienstliche Maßnahme, also das Anfertigen von Fotos und die Abnahme von Fingerabdrücken, vorliegen, sollte auch gleichzeitig eine DNA-Probe entnommen werden können. Sie dient ausschließlich der Identifizierung einer Person. Wir wollen auch, dass rechtlich und tatsächlich sichergestellt wird, dass weitergehende Untersuchungen oder Analysen des genetischen Materials über den nicht-codierenden Teil hinaus, für die Polizei nicht möglich sind.“

Die GdP hält den „genetischen Fingerabdruck“ für unverzichtbar bei der Bekämpfung der Kriminalität. Freiberg: „Fast jede vierte DNA-Spur, die wir an einem Tatort oder einem Opfer finden und mit der bisher bestehenden Datei abgleichen, führt zu einem Treffer. Je mehr genetische Fingerabdrücke von mutmaßlichen Tätern registriert sind, umso höher wird die Aufklärungsquote. Gleichzeitig schützt der genetische Fingerabdruck Unschuldige vor polizeilicher Verfolgung und sogar vor Justizirrtümern. Passt eine DNA-Spur nicht zu einem Verdächtigen, dann war er auch wirklich nicht der Täter, selbst wenn alle Indizien gegen ihn sprechen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle Stromstr. 4, 10555 Berlin Telefon: 030/3999210, Telefax: 030/399921200

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