DMV begrüßt Gesetz gegen illegale Autorennen
(Frankfurt am Main) - Illegale Autorennen sollen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/10145) des Bundesrates vor, den die Bundesregierung kürzlich dem Bundestag zugeleitet hat. Dazu soll in Paragraf 315 des Strafgesetzbuches ein neuer Tatbestand eingeführt werden, und die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzen. Die Veranstaltung von oder Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen soll mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Bei schweren Personenschäden sollen bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden können. Durch die Heraufstufung zur Straftat soll es zudem möglich werden, die Fahrzeuge der Beteiligten einzuziehen.
Der Deutsche Motorsport Verband e.V. (DMV) begrüßt die Gesetzesvorlage ausdrücklich. Es war immer eine Forderung des DMV, dass Rennen ausschließlich auf abgeschlossenen und gesicherten Motorsportanlagen stattfinden sollen und auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen haben.
Die diversen permanenten Rennstrecken in Deutschland bieten für ambitionierte Fahrzeuglenker, egal ob Auto oder Motorrad, genügend Gelegenheiten, das fahrerische Können zu testen und sich im Wettbewerb mit anderen zu messen. In mehr als 300 Ortsclubs im DMV gibt es Möglichkeiten, sich in Trainings und Wettbewerben auf Kartstrecken und Rundstrecken sportlich zu betätigen. Die dabei stets angewendeten Sicherheitskonzepte und die Vorgaben durch die Reglements des Deutschen Motorsport Bundes (DMSB), dem der DMV angeschlossen ist, gewährleisten im organisierten Motorsport eine Minimierung der Gefährdung Anderer und von sich selbst.
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